Automatisch Geld verdienen mit Werbung am Haus

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zu 5.000 Euro jährlich durch Werbung am Haus verdienen?

Wer im Besitz eines Eigenheimes ist, kann mit Werbung am Haus Geld verdienen. Allerdings sollte die zur Verfügung stehende Werbefläche eine bestimmte Größe besitzen und von der Ausrichtung her geeignet sein. Außerdem werden verschiedene Genehmigungen benötigt, ohne die Werbung am Haus verboten ist.

Verdienstrechner Werbung am Haus

Werbung am Haus - Höhe der Einnahmen

Ob man automatisch Geld verdienen kann, indem man Werbung am Haus erlaubt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So orientieren sich die Preise für Werbeflächen vor allem an folgenden Faktoren:

  • Ort der Werbefläche: Größe der Stadt, Einwohnerzahl, Bundesland
  • Möglichkeiten der Vermarktung: der Wert einer Werbefläche hängt von der Anzahl und Qualität der bereits vorhandenen Werbeflächen ab
  • Sozialstruktur der Region: z. B. Stärke der Kaufkraft vor Ort, Höhe der Arbeitslosenquote, Ansiedlung von Unternehmen, Infrastruktur, Wirtschaftsleistung
  • Gegebenheiten der Werbefläche: Größe der Hauswand, Möglichkeiten zum Anbringen unterschiedlicher Werbemittel, etwa beleuchtete Werbung, Plakate, Schaukästen
  • Ausrichtung der Werbeflächen: längs oder quer zur Straße, an einer Haupt- oder Seitenstraße, Qualität der Sichtbarkeit ist mitentscheidend für die Höhe der Mietpreise von Werbeflächen
  • Art des verwendeten Werbeträgers: z. B. Megaposter, Großfläche, Citystar, Megalight oder Planwerbung

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Pauschal eine Höhe der Einnahmen zu schätzen, ist aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren nicht möglich. Dennoch kann ein Preisbeispiel aus der Praxis zeigen, wie sich mögliche Einnahmen aus einer Werbung am Haus gestalten könnten:

  • Wer beispielsweise die Hauswand seines in einem Dorf gelegenen Eigenheims in Form von Werbung am Haus vermieten möchte, kann mit einer jährlichen Mietgebühr von 200 bis 300 Euro rechnen, wenn sich das Haus direkt an der Hauptstraße des Ortes befindet. In einer Metropole wie etwa Berlin oder Hamburg kann der jährliche, an den Hauseigentümer gezahlte Mietpreis durchaus bei 5.000 Euro oder sogar höher liegen.

Mit Werbung am Haus automatisch Geld verdienen

Im Prinzip ist die Vermietung von Werbeflächen am eigenen Haus sehr einfach, wenn das Eigenheim bestimmte Kriterien erfüllt. Ein Hauptkriterium besteht in einer freien Sicht auf die potenzielle Werbefläche. Sie muss von der Straße frei einsehbar sein, darf also nicht etwa durch Grundstücksbegrenzungen, Büsche oder Bäume verdeckt werden.

Für eine Werbung am Haus eignen sich also vor allem Mauern, Giebelwände und sonstige freie Flächen am Haus. Solche Flächen kann man speziellen Unternehmen zur Verfü­gung stellen und so durch eine Gebühr, die man im Gegenzug erhält, automatisch Geld verdienen.

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Portale für Werbung am Haus

Werbende Unternehmen sind an exponierten Werbeflächen sehr interessiert, steigern diese doch die Bekanntheit des Unternehmens und dadurch den Umsatz. Die Werbebranche ist sich dieser Tatsache bewusst. Daher gibt es inzwischen im Internet auf Werbung spezialisierte Webportale, bei denen man Werbeflächen anbieten kann. Diese Portale fungieren quasi als Vermittler zwischen dem Hauseigentümer und den Unternehmen, die dort Werbung platzieren möchten.

Um mit Werbung am Haus automatisch Geld verdienen zu können, ist es notwendig, mit dem Werbeunternehmen einen Vertrag zu schließen, in dem die Details wie das Anbringen von Werbeanlagen, die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Anlagen, Fragen zur Haftung und Versicherung sowie die Höhe der Mietgebühr schriftlich fixiert sind.

Werbung am Haus - Genehmigung

Um Werbung am Haus zu realisieren, muss man als Eigentümer der Immobilie um eine Genehmigung von Seiten der zuständigen Behörde bitten. Eine solche Genehmigung für "Anlagen der Außenwerbung" ist vorgeschrieben, da die Werbefläche nicht nur ortsfest ist, sondern auch vom öffentlichen Raum her eingesehen werden kann. Da die Werbung fast immer für ein Unternehmen wirbt, ist die Werbefläche genehmigungspflichtig, auch wenn sie sich auf einem Privatgrundstück befindet.

  • Neben der Genehmigung für Anlagen der Außenwerbung ist die Baugenehmigung der zuständigen Bauaufsicht notwendig. Diese wird benötigt, da das Werbeunternehmen meist spezielle Werbeanlagen am Haus installieren muss, etwa in Form von großen Plakathalterungen oder Schaukästen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen »

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