Wohnung untervermieten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Über 360 Euro im Monat durch Untervermietung?

Wessen Wohnung aufgrund von beruflich bedingten, langen Abwesenheitszeiten über Wochen oder Monate leersteht, der kann seine Wohnung untervermieten. Für die Untervermietung über kurzen Zeitraum bieten sich außerdem Plattformen wie Airbnb an.

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Wohnung untervermieten - Voraussetzungen

Eine Wohnung untervermieten kann grundsätzlich jeder Mieter, denn es ist prinzipiell nicht verboten. In manchen Mietverträgen ist eine solche Vermietung bereits schriftlich fixiert.

Ist dies nicht der Fall, muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen. Dieser kann eine Untervermietung nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe verweigern, beispielsweise wenn der Untermieter vorbestraft ist oder die Anzahl der Personen für die vermietete Wohnung zu groß ist.

Der Hauptmieter bzw. Eigentümer der Wohnung kann diese gegen eine Miete an andere Personen untervermieten, wenn er beispielsweise über Wochen oder Monate beruflich woanders lebt oder eine ausgedehnte Reise plant. Findet er einen Untermieter, der in dieser Zeit in seiner Wohnung wohnt, kann er relativ einfach nebenbei Geld verdienen.

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Wohnung untervermieten ohne Zustimmung des Vermieters

Wer seine eigene Wohnung ganz oder teilweise (also einzelne Zimmer) untervermieten möchte, muss die Zustimmung seines Vermieters einholen. Verweigert dieser die Genehmigung zu Unrecht, sollte man nicht einfach einen Untermietvertrag schließen und die Wohnung trotzdem weitervermieten. Zunächst muss man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Erst dann ist die Untervermietung rechtssicher möglich.

Stimmt der Vermieter der Untervermietung nicht zu, obwohl der Mieter ein berechtigtes Interesse hat, kann der Mieter den Mietvertrag mithilfe des Sonderkündigungsrechts und unter Einhaltung der dann geltenden Fristen kündigen.

Wie lange darf man untervermieten?

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie lange eine Untervermietung höchstens dauern darf. Manche vermieten ihre Wohnung nur für einen Monat, andere lassen Untermieter über mehrere Monate in der eigenen Wohnung leben.

Ausschlaggebend für die Dauer einer solchen Weitervermietung ist daher die Länge des Zeitraumes, in dem man selbst die Wohnung nicht benötigt. Will man seine Wohnung untervermieten, sollte man die Dauer der Vermietung explizit im Vertrag festhalten, damit es später nicht zu Streitigkeiten wegen des Auszugstermins kommt.

Wohnung untervermieten nur mit Untermietvertrag

Soll eine Untervermietung stattfinden, raten Experten dazu, dass immer ein schriftlicher Untermietvertrag aufgesetzt wird. In diesem sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Personalien des Untermieters
  • Wohnungsausstattung
  • Zustand der Möbel
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel
  • Höhe von Miete und Kaution
  • Höhe der Nebenkosten
  • Regelungen zur Übernahme von Kosten bei Schäden

Ein Untermietvertrag ist vor allem deshalb sinnvoll, weil grundsätzlich der Hauptmieter für Schäden in der Wohnung haftbar gemacht wird. Dabei spielt es keine Rolle, von wem die Schäden verursacht wurden. Wurde ein Untermietvertrag geschlossen, kann der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen und ist berechtigt, die Kaution einzubehalten.

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Wohnung untervermieten über Airbnb

Mit unserem Airbnb Rechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihre Einnahmen bei der Vermietung Ihrer Wohnung über die Plattform Airbnb ausfallen können. Der Rechner berücksichtigt auch die Servicegebühr, die je nach Standort zwischen 14 und 16 Prozent beträgt.

Vermietet man die Wohnung beispielsweise 14 Nächte im Monat für 30 Euro pro Übernachtung, kommen bereits über 360 Euro zusammen.

Airbnb Verdienstrechner

Voraussetzung für die Vermietung über Airbnb

Über die Website von Airbnb werden hauptsächlich Aufenthalte von Touristen vermittelt. Ob man an diese die eigene Wohnung untervermieten darf, hängt vor allem davon ab, wo sich die Wohnung befindet und welche Regelungen die jeweilige Stadt getroffen hat. In großen Metropolen wie München oder Berlin ist die Vermietung von Wohnungen an Touristen inzwischen untersagt.

  • Als Tourist gilt jede Person, die ihren offiziellen und festen Wohnsitz woanders hat und diesen nicht für die Dauer seines Aufenthaltes ändert, sprich sich unter der Adresse der gemieteten Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmeldet.

Die regionalen Unterschiede bei den geltenden Regelungen sind nicht selten groß. So gilt etwa in Hamburg, dass Mieter mit dem Hauptwohnsitz in der Wohnung diese ohne Einschränkungen an Urlauber vermieten dürfen. In Berlin hingegen muss man sich von der zuständigen Behörde erst eine Erlaubnis zur "Vermietung einer Ferienwohnung" einholen.

Mit solchen Regelungen möchten die Städte und Gemeinden verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum sozusagen zweckentfremdet wird. Zudem sollen die Regeln auch die ansässigen Hotels und Pensionen vor finanziellen Einbußen schützen.

Wohnung untervermieten - Steuer

Wenn jemand eine Wohnung untervermieten möchte, muss er dabei beachten, dass die Einnahmen aus Mietzahlungen zu versteuernde Einnahmen darstellen. Solche Mieteinnahmen sind in der Einkommenssteuer anzugeben und werden vom Finanzamt bei der Ermittlung der Steuerlast mit berücksichtigt.

Zudem ist zu klären, ob es sich bei der Untervermietung um ein Gewerbe handelt. In diesem Fall muss das Gewerbeamt benachrichtigt werden. Eine nur seltene und über kurze Zeiträume stattfindende Vermietung der Wohnung stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und muss nicht angemeldet werden.

Weitere Informationen über die Gewerbesteuer und den Gewerbesteuersatz in Ihrer Stadt erhalten Sie hier.
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Jetzt informieren


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 540 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 553 »

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