Wer im Besitz eines zweiten Fahrzeuges ist, kann für dieses ein Sonderkennzeichen beantragen. Dies ist eine Möglichkeit, um Kosten bei der Kfz Steuer und der Versicherung zu sparen.
Das Fahrzeug kann dann zwei bis elf Monate im Jahr gefahren werden, kommen für die restlichen Monate aber keine Kosten auf. Insbesondere bei Cabrios, Zweirädern oder Wohnwagen lohnt sich ein solches Saisonkennzeichen.
Welche Fahrzeuge eignen sich für das Saisonkennzeichen?
Um bei der Kfz Steuer und auch bei Versicherungsbeiträgen zu sparen, können vor allen Zweitfahrzeuge unter einem Saisonkennzeichen laufen.
Aber auch Kfz, die lediglich zu bestimmten Jahreszeiten gefahren werden, können ein solches Kennzeichen führen.
Saisonkennzeichnen eignen sich für:

- Cabrios
- Oldtimer
- Motorroller
- Motorräder
- Zweitwagen
- Wohnmobile
Aber auch, wenn das Kfz nur zur Urlaubszeit genutzt wird, gilt das Sonderkennzeichen als sehr kostensparende Alternative zum herkömmlichen Kennzeichen.
Die Beantragung eines solchen Kennzeichens muss in der Regel bis zum 1.November eines jeden Jahres erfolgt sein.
Nutzung und Regeln des Saisonkennzeichen – Informatives
Um mit dem Saisonkennzeichen Kosten bei der Versicherung und der Kfz Steuer zu sparen, sollten die vorgegebenen Regeln bezüglich der Nutzung und Haltung des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen beachtet werden, da sonst hohe Geldbußen oder sogar Punkte in Flensburg drohen.
Das Kennzeichen muss für mindestens zwei Monate, höchstens aber für 11 Monate ausgestellt werden.
Wird das zugehörige Fahrzeug außerhalb der Saison bewegt, muss ein Bußgeld bezahlt werden, oder es fallen Punkte in Flensburg an.
Außerhalb der Saison muss das Kfz auf einem privaten Grundstück oder Abstellplatz geparkt werden. Es darf nicht auf öffentlichen Parkflächen oder Grundstücken geparkt werden.
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Einzelnachweise und Quellen
- Generallzolldirektion: Beginn, Dauer und Ende der Steuerpflicht →
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