Die geringe und fahrerfreundliche KFZ Steuer sorgt dafür, dass Motorradfahren in Deutschland sehr verbreitet ist. Wer gerne auf einem Motorrad unterwegs ist hat einen großen Vorteil: Motorräder sind in Bezug auf Versicherungs- und Steuerkosten recht günstig zu betreiben.
Berechnen Sie hier ganz einfach und schnell die Höhe der steuerlichen Abgaben für Ihr Motorrad.
Inhaltsverzeichnis:
Allgemeines zur KFZ - Steuer für Motorräder
Motorräder erfreuen sich in Deutschand großer Beliebtheit. Zuletzt waren mehr als 4 Millionen Krafträder angemeldet. Das liegt zum Beispiel daran, dass sie aufgrund ihres geringen Eigengewichts deutlich höhere Beschleunigungswerte erreichen als die meisten PKWs und somit ein besonderes Fahrerlebnis ermöglichen. Außerdem sind sie steuerlich bedeutend günstiger als andere Fahrzeuge.
Die KFZ Steuer für Krafträder ist in Deutschland generell sehr kostengünstig.
Die fällige KFZ Steuer für Krafträder wird nicht nach dem CO2-Ausstoß berechnet, sondern nach den Kubikzentimentern des Hubraums. Weder muss man sich in Bezug auf die KFZ Steuer um Schadstoffklassen noch um Emissionsschlüssel Gedanken machen. Dies ist bei allen anderen Fahrzeugtypen in Deutschland fast immer der Fall. Die übrigens seit 1955 gültige und unveränderte Regelung verlangt zur Zeit 1,84 Euro pro Jahr und pro 25 ccm Hubraum.
Die Höhe der KFZ Steuer für Motorräder ist seit 1955 unverändert.
Bei einem Motorrad ist es häufig sinnvoll, nur ein Saisonkennzeichen zu wählen, da viele ihr Motorrad in den Wintermonaten nicht nutzen. In diesem Falle wird die KFZ Steuer entsprechend der tatsächlich anfallenden Tage berechnet. Auf diesem Weg kann man also weitere Steuern einsparen.
Bei der Nutzung eines Oldtimer-Kennzeichens gelten für Motorräder die gleichen Voraussetzungen wie bei PKWs: Ist das Kraftrad 30 Jahre oder älter und in unverändertem Originalzustand werden KFZ-Steuern in Höhe von 46,02 Euro jährlich fällig. Das bedeutet, dass erst ab einem Hubraum von über 625 ccm das historische Kennzeichen steuerlich günstiger ist als das normale.
Berechnung der Kfz-Steuer für Motorräder
Die Berechnung der Kfz-Steuer für Motorräder lässt sich schnell und einfach ermitteln. Ausgehend von dem festgelegten Steuersatz von 1,84 Euro pro Jahr und pro 25 ccm ergibt sich folgende Formel:
- Formel zur Berechnung der Kfz - Steuer für Motorräder:
Hubraum in ccm / 25
Jahressteuer = Ergebnis x 1,84
Aus der nachfolgenden Tabelle lässt sich die Höhe der Steuern für die gängisten Hubraumgrößen ablesen:
Hubraum in ccm | jährliche Steuer in Euro |
---|---|
200 | 14,72 |
500 | 36,80 |
650 | 47,84 |
1.000 | 73,60 |
1.300 | 95,68 |
Die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für ein Saisonkennzeichen lässt sich ebenfalls einfach bestimmen. Dazu muss lediglich der jährliche Steuersatz auf die tatsächlichen Monate heruntergerechnet werden:
Beispiel: Für Ihr Motorrad mit 1.300 ccm wird jährlich eine Steuer in Höhe von 95,68 € erhoben. Dies ergibt einen Monatsbeitrag von 7,98€. Wird die Maschine für sechs Monate im Jahr angemeldet, ergibt das eine KFZ Steuer von 47,88€. Die dazugehörige Formel gestaltet sich wie folgt:
Jährlicher Steuersatz / 12
Anteilige Steuer = Ergebnis x Anzahl der zugelassenen Monate
In bestimmten Fällen müssen Krafträder überhaupt nicht versteuert werden, nämlich dann, wenn sie gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Dazu zählen laut § 3 Absatz 2 der FZV unter anderem Leichtkrafträder. Demnach fallen keine Kfz-Steuern für Motorräder an, wenn sie einen Hubraum von 125ccm oder weniger besitzen. Sogenannte Kleinkrafträder erreichen aufgrund ihrer Bauart lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Somit erfüllen Sie ebenfalls, die im Paragraphen genannten Voraussetzungen, um von der Steuerbefreiung profitieren zu können.
Unter bestimmten Umständen ist ein Motorrad sogar komplett von jeglicher Steuer ausgenommen! Motorräder bzw. alle Zweiräder mit weniger als 125 ccm sind steuerfrei.
Die wichtigsten Fakten zur KFZ - Steuer für Motorräder
Motorräder sind steuerlich sehr günstig. Die Kfz-Steuer wird dabei nicht nach dem CO2-Ausstoß bemessen, sondern an den Kubikzentimetern des Hubraums. Beim Motorrad können weitere Steuern eingespart werden, wenn ein Saisonkennzeichen gewählt wird. Für Leichtkrafträder muss überhaupt keine Steuer entrichtet werden.
Häufig gestellte Fragen zur KFZ - Steuer für Motorräder
Die Höhe der Steuern für Motorräder richtet sich ganz nach der Größe des Hubraums. Grundsätzlich gilt ein Steuersatz von 1,84€ pro 25 ccm pro Jahr. Mit unserem KFZ Steuerrechner können Sie Ihre individuelle Kfz Steuer ganz schnell und unkomplizert berechnen.
Damit ein Kraftrad komplett von der Steuer befreit werden kann, muss es die Voraussetzungen erfüllen, die unter § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes aufgeführt sind. Das bedeutet, dass Krafträder bis zu einem Hubraum von 125 cm³ und Kleinkrafträder mit einer maxialen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h davon ausgenommen sind.
Ein Motorrad kann, wenn es älter als 30 Jahre ist und weitesgehend dem Originalzustand entspricht, ein Oldtimer-Kennzeichen bekommen. Die Kfz Steuer für ein Oldtimer Motorrad beläuft sich auf 46,02 € pro Jahr. Im Umkehrschluss ist die Motorrad Steuer für Oldtimer erst ab einem Hubraum von über 625 ccm günstiger als die allgemeine Kfz-Steuer für Motorräder.
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Einzelnachweise und Quellen
- Generalzolldirektion: Steuerhöhe →
- Generalzolldirektion: Steuergegenstand →
- Bundesministerium der Justiz: Steuersatz →
- Bundesministerium der Justiz: § 3 Ausnahmen von der Besteuerung →
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