Die KFZ Steuer an den Zoll zahlen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Sobald man sich in Deutschland ein Auto kauft und es bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt anmeldet, muss man eine Kfz Steuer an den Staat entrichten.

Alles, was mit Kfz-Steuer zu tun hat, wird nicht über das jeweils zuständige Finanzamt geregelt.

Am 14. Februar 2014 ist diese Zuständigkeit auf den Zoll bzw. die Hauptzollämter übergegangen, welche daher nun dafür zuständig sind, alle Kfz-Steuern einzuziehen. Sie sind der direkte Ansprechpartner in solchen Angelegenheiten.

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Warum muss Kfz Steuer gezahlt werden?

Gezahlte Kfz-Steuer der deutschen Bundesbürger soll in der Regel Folgendes finanzieren:

  • Erhaltung und Verbesserung der Straßen (Straßenschäden)
  • Kosten für Straßenschilder, Fahrbahnmarkierungen etc.
  • Errichtung und Erhaltung von Umweltzonen

Nicht jeder Kfz-Halter zahlt jedoch dieselbe Höhe an Steuern für sein Fahrzeug. Hier gibt es Unterschiede, wonach die Berechnung der Höhe der Kfz Steuer getätigt wird. All dies ist geregelt im Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG), welches am 1.Juli 2009 reformiert worden ist.

In welcher Höhe muss man die Kfz Steuer an den Zoll zahlen?

Die Höhe der zu zahlenden Kfz Steuer hängt von der Größe des Hubraums des Fahrzeuges ab. Weiter ist ausschlaggebend die PS-Zahl des Pkws und das Alter sowie die Art des Motors - Dieselmotor oder Ottomotor.

Für Motorräder fallen 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum an. Bei Wohnmobilen errechnet sich dies nach der zulässigen Gesamtmasse und der Schadstoffemissionen.

Bei anderen Fahrzeugen (zum Beispiel mit Elektromotor, Anhänger, Lastkraftwagen oder Zugmaschinen) richtet sich dies ebenfalls nach der zulässigen Gesamtmasse, der Schadstoffemissionen und der Geräuschemissionen.

Generell gilt: Fahrzeuge, die schadstoffärmer sind, unterliegen einer geringeren Versteuerung gegenüber dem Zoll.

Wann muss man Kfz Steuer zahlen?

Ein Fahrzeug, welches zwar in Besitz des Eigentümers steht, welches aber nicht angemeldet ist, verpflichtet den Halter nicht zur Zahlung einer Kfz Steuer gegenüber dem Zoll.

Erst mit Aushändigung einer Zulassungsbescheinigung ist der Halter steuerpflichtig - so lange, bis er das Fahrzeug wieder bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abmeldet.

Ist das Fahrzeug gestohlen worden, so ist dies unter Angabe einer eidesstattlichen Versicherung bei der Polizei anzuzeigen. Nach 18 Monaten bekommt dann nämlich das Hauptvollamt von der Zulassungsbehörde eine sogenannte Abmeldebescheinigung.

Hiermit ist es dem Halter des Fahrzeuges dann möglich, die trotz des Diebstahl gezahlten Kfz Steuern unter Beantragung zurück zu holen.

Einzelnachweise


  1. Generallzolldirektion: Ansprechpartner für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer
  2. Bundesministerium: Stellungnahme der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

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