Lohnsteuerbescheinigung verloren: Wie sollte man vorgehen?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Lohnsteuerbescheinigung wird unter anderem für die Steuererklärung benötigt. Doch auch für die eigenen Unterlagen ist die Lohnsteuererklärung von Bedeutung. Wenn die Lohnsteuerbescheinigung verloren geht, kann sie beim Arbeitgeber oder beim zuständigen Finanzamt neu beantragt werden.

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Wer stellt die Lohnsteuerbescheinigung aus?

In der Regel müssen Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin eine ordnungsgemäße Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Die Lohnsteuerdaten müssen zudem an das jeweils zuständige Finanzamt weitergeleitet werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen wiederum einen Ausdruck ihrer Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

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Lohnsteuerbescheinigung verloren: Was tun?

Es kann durchaus vorkommen, dass die Lohnsteuerbescheinigung verloren geht. Häufig passiert dies trotz Ordnung und des sorgsamen Umgangs mit den wichtigen Unterlagen. Meist kommt eine solche Bescheinigung beim Umzug oder bei einer Renovierung bzw. Modernisierung abhanden. In diesem Fall haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jedoch mehrere Optionen, um einen neuen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung zu erhalten.

Zum einen besteht die Option, den Arbeitgeber nach einem neuen Ausdruck zu fragen, da dieser die Daten der Lohnsteuerbescheinigung mindestens zehn Jahre lang aufbewahren muss.

Zum anderen liegen auch dem Finanzamt die Lohnsteuerdaten vor. Daher ist es möglich, das Finanzamt nach einer Auskunft der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung zu bitten. Diese Option bietet sich beispielsweise für Arbeitnehmer an, die den (ehemaligen) Arbeitgeber nicht mehr kontaktieren möchten.

  • Wer die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung beisammen hat, obwohl die Lohnsteuerbescheinigung verloren gegangen ist, kann die Steuererklärung dennoch erstellen. Trotzdem ist es oft empfehlenswert, sich für die eigenen Unterlagen einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber bzw. durch das Finanzamt aushändigen zu lassen.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug »

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