Werbungskosten und Sonderausgaben in der Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Steuererklärung - wenn man sie selbst machen will, steht man man teilweise wirklich 'auf dem Schlauch'.

Bei bestimmten Begriffen kennt man nicht einmal dessen Bedeutung, geschweige denn weiß man, wie man sie in der Steuererklärung angeben soll.

Was ist der Unterschied zwischen 'Werbungskosten' und 'Sonderausgaben'? In diesem Artikel wird einmal gesondert auf diese beiden Begriffe eingegangen.

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Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Kosten, die in Verbindung mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Sie müssen in direkter Verbindung zu der beruflichen Tätigkeit stehen und auch während der Dauer dieser entstanden sein.

Auch kann die Sicherung der beruflichen Tätigkeit hiermit einhergehen oder der Versuch einer Erlangung einer solchen (z. B. Bewerbungen).

Beispiele hierfür sind:

  • Fahrtkosten zur Arbeitsstätte,
  • Büromaterialien,
  • Mitgliedsbeiträge bei Berufsverbänden,
  • Fachliteratur,
  • Kosten für das Girokonto (wie sollte sonst der Arbeitgeber das Geld auszahlen),
  • doppelte Haushaltsführung,
  • Berufskleidung
  • Bewerbungskosten oder
  • Fortbildungskosten.

Es handelt sich hierbei lediglich um Aufwendungen, die nur aufgrund einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Diese kann man in der Steuererklärung angeben und sie werden abgesetzt.

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Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind Ausgaben, die gerade nicht mit einer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Diese entstehen im privaten Bereich, sind aber dennoch genau so absetzbar wie die Werbungskosten.

Beispiele für Sonderausgaben können sein:

Zu erkennen sind Sonderausgaben ganz einfach: Sie sind ausschließlich privater Natur. Mit Spenden oder Schulgeld hat die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nämlich nichts zu tun. Auch die private Haftpflichtversicherung gehört nicht zum Bereich des Berufs.

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Kosten in der Steuererklärung unterscheiden und angeben

Sitzt man also vor seiner Steuererklärung und stellt sich die Frage, bei welchen der beiden Kosten man nunmehr die Angaben machen muss, überlegt man ganz einfach: Haben diese Kosten etwas mit meinem Beruf zu tun? Sind sie in Verbindung damit entstanden, dass ich etwas für die Arbeit kaufen musste? Dann ist dies bei 'Werbungskosten' anzugeben.

Oder sind aber diese Kosten angefallen, weil ich für mich privat etwas bezahlen musste und es aber nichts mit meiner Arbeit zu tun hat? Dann ist hier der Aufwand unter 'Sonderausgaben' anzugeben.

Wenn zum Beispiel Kleidung für die Arbeit im Krankenhaus gekauft werden muss, ist es nachzuvollziehen, dass diese nicht angeschafft wurden, weil ich sie privat zuhause tragen möchte, sondern weil ich sie für meine Arbeit dort zwingend benötige.

Daher sind dies Werbungskosten. Genau so ist es bei der Fahrt zur Arbeitsstätte - hätte ich keinen Beruf auszuüben, müsste ich keine Kosten für eine Fahrt aufwenden.

Prinzipiell lassen sich beide Aufwendungen gleichartig von der Steuer absetzen. Dennoch sollte man den Unterschied kennen.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: § 9 Werbungskosten (EStG)
  2. Bundesministerium der Justiz: § 10 Sonderausgaben (EStG)

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