Die Einkommensteuererklärung ist für die meisten Menschen ein Buch mit sieben Siegeln.
Insbesondere auch, weil unzählige Anlagen auszufüllen sind. Eine dieser Anlagen kann die Anlage R in der Steuererklärung sein.
Sie trifft auf jene Steuerbürger zu, die in irgendeiner Form Rentenleistungen beziehen.
Inhaltsverzeichnis:
Das Ausfüllen der Anlage R in der Steuererklärung
Das Ausfüllen der Anlage R hat den letzten Jahren besondere Bedeutung gewonnen. Und zwar deshalb, weil Rentner seit Neuestem prinzipiell eine Steuererklärung abgeben müssen.
Ein Teil des Renteneinkommens ist steuerpflichtig
Ein Teil des Renteneinkommens ist steuerpflichtig geworden. Dieser Teil der zu versteuernden Rente steigt von Jahr zu Jahr um 2 %. Deshalb werden in Zukunft immer mehr Rentner die Anlage R in der Steuererklärung füllen müssen.
Auch Begünstigte von Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrenten müssen die Anlage R ausfüllen. Doch nicht nur Altersrentner sind verpflichtet, die Anlage R in der Steuererklärung auszufüllen. Auch
- Versorgungsleistungen
- Erwerbsunfähigkeits-
- oder Berufsunfähigkeitsrenten
- oder ähnliche, nicht aus erarbeitetem Einkommen fließende Einnahmen,
müssen dort eingetragen werden.
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Vereinfachtes Ausfüllen durch Interviewfunktion
Moderne Steuerprogramme von namhaften Herstellern verlangen von den Steuerbürgern nicht mehr als die Eingabe der benötigten Zahlen. Direkt und ohne großen Aufwand kann auf diese Weise die Anlage R ausgefüllt werden.
Sie fragen, mitunter als Interview mit Video, den Steuerbürger, welche steuerlich relevanten Sachverhalte bei ihm vorliegen. Wenn ein Rentner bei so einem Interview dem Computer mitteilt, dass er eine Rente bezieht, wird das Programm die darauf bezogenen steuerlichen Fragen stellen.
Wird ein gutes Steuerprogramm genutzt, ist die Auseinander-setzung mit der Anlage R minimal. Auch steuerliche Hinweise sind stets abzurufen. Es ist also nicht erforderlich, dass sich der rentenbeziehende Steuerbürger konkret mit der Anlage R in der Steuererklärung auseinandersetzt.
- Es empfiehlt sich, Steuerprogramme zu verwenden, um im Rahmen der Einkommensteuererklärung die richtigen Werte in die Anlage R in der Steuererklärung eintragen zu können.
Die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
Im Übrigen ist es bei vielen Rentnern nicht erforderlich, dass sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Wenn Rentner nur über geringe Einkünfte verfügen, empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese ist für drei Jahre gültig und befreit den Rentner von der Abgabe einer Steuererklärung.
Einzelnachweise und Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Wie Renten besteuert werden →
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