Der Rentenrechner berechnet die voraussichtliche Netto Rente nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern. Wenn man von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über die vorausslichtliche Rente erhalten hat, kann man mit einem Rentenrechner die Netto Rente berechnen.
Wie funktioniert der Rentenrechner?
Für die Rentenberechnung werden die gearbeiteten Jahre und das in der Zeit verdiente Geld von der Rentenkasse herangezogen. Die Rentenversicherungsanstalt errechnet aus diesen Werten die voraussichtliche Rente. Da man als Arbeitnehmer in verschiedenen Phasen des Berufslebens mehr oder weniger verdient, ist eine genaue Rentenschätzung sehr schwierig vorzunehmen.
Mit dem aktuellen Rentenbescheid erhalten Arbeitnehmer jährlich von der Rentenkasse einen Bescheid darüber, wie viel Rente zu erwarten ist, wenn so weitergearbeitet wird wie im Moment. Dieser Bescheid beinhaltet auch den Betrag, der ausgezahlt werden würde, wenn die Rente jetzt angetreten würde.
Mit dem Rentenschätzer können Sie eine ungefähre Vorstellung davon bekommen, wie hoch die Rente ausfallen könnte. Hierbei gehen wir davon aus, dass Sie Ihr Bruttogehalt über die gesamte eingegebene Dauer erhalten haben.
Brutto Rente und Netto Rente
Arbeitnehmer in Deutschland erhalten jährlich eine Mitteilung, wie hoch die zu erwartende Rente als Rentner ist. Aber Vorsicht: Hier ist zwischen der Bruttorente und der Nettorente zu unterscheiden. Von der Rente müssen Sozialabgaben abgezogen werden. Wer über dem Grundfreibetrag liegt, muss auf die Rente außerdem Steuern zahlen.
Um die Rentenhöhe ausrechnen zu lassen, kann man einen Brutto Netto Rentenrechner benutzen oder sich an einen Rentenberater wenden.
Wer seine Nettorente berechnen möchte, kann dazu den Brutto Netto Rechner schnell und unkompliziert mit Angabe der voraussichtlichen Renten im Rentenbescheid nutzen:
Nettolohn berechnen
Die Nettorente, also der Auszahlbetrag, den der Rentner erhält, setzt sich zusammen aus der Bruttorente abzüglich der Kosten der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Rententräger zur Hälfte übernommen.
Diese Trennung der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beziehungsweise Rententräger wird jedoch zulasten des Rentners immer mehr aufgeweicht.
Wie viele Rentner gibt es?
Die Deutsche Rentenversicherung hat zuletzt neue Zahlen zur Rente in Deutschland veröffentlicht. Demnach sind in Deutschland 55.000.000 Arbeitnehmer rentenversichert. Dem gegenüber stehen 25.000.000 Rentenbezieher. Das bedeutet, dass zwei Arbeitnehmer heute die Sozialleistung für einen Rentenbezieher erbringen müssen.
Dieses Verhältnis hat sich in den letzten 15 Jahren kaum verändert. Anfang der 60er Jahre hingegen kamen auf einen in Deutschland lebenden Bürger mit Rentenbezug ganze sechs Arbeitnehmer, die diese Sozialleistung erbringen konnten.
Wie berechnet sich die Rente?
Wer sich seine Rentenhöhe ausrechnen lassen möchte, kann einen entsprechenden Antrag an den Träger der Rentenversicherung stellen. Dort wird mittels einer Proberechnung der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Zahlbetrag ermittelt. Aus dieser Mitteilung sieht der künftige Rentner dann sowohl die Bruttorente als auch die Nettorente.
Wer es nicht so genau haben möchte, kann sich auch an einen Rentenberater wenden. Diese gibt es sowohl ehrenamtlich von der Rentenversicherung als auch professionell und selbstständig. Rentenberater ermitteln nicht nur, ob das Rentenkonto stimmt, sie können auch überschlägig die Rente brutto und netto mitteilen.
Jetzt kostenlos Informieren.
Rentenbesteuerung
Wenn Sie eine Rente erhalten, wird diese nicht wie ein normales Einkommen besteuert. Nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente fällt unter die Besteuerung. Der Prozentsatz hängt vom ersten abgeschlossenen Kalenderjahr als Rentner ab und wird für die kommenden Jahre als Grundlage für die Besteuerung verwendet.
Jedes Jahr wird der Prozentsatz für die Rentenbesteuerung angehoben, aber der individuelle Prozentsatz eines Rentners wird nur einmalig ermittelt und gilt dann für immer. Ausschlaggebend ist hier, in welchem Jahr man in Rente geht bzw. das erste Jahr als Rentner "absolviert" hat.
Der prozentuale Anteil der Rente wird besteuert. Auf diesen Anteil wird der Grundfreibetrag angerechnet, der zusätzlich steuerfrei bleibt.
Beispiele für die Rentenberechnung
Wer gearbeitet hat, erhält in Deutschland eine Rente. Diese Rente ist für viele ältere Menschen in Deutschland die einzige Möglichkeit, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Deswegen ist es wichtig, schon im Voraus die Netto Rente berechnen zu können. Auch wer kurz vor der Rente steht, kann schon von der voraussichtlichen Bruttorente die Nettorente berechnen. Hier ein paar Beispiele zur Rentenberechnung:
Szenario 1: Bezug ausschließlich einer gesetzlichen Rente, Renteneintritt 2013
In diesem Szenario bezieht die steuerpflichtige Person nur eine Leistung aus dem Topf der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 1.500 Euro pro Monat. Es kommt zu einer Besteuerung von 66 Prozent Rentenanteil. Hieraus ergibt sich:
- Steuer-/Solianteil von 17,58 Euro
- KV-Beitrag von 109,50 Euro
- PV-Anteil von 35,25 Euro
Szenario 2: Bezug von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, Renteneintritt 2009
Hier erhält der Rentner wieder eine Altersrente von 1.500 Euro im Monat. Hinzu kommen aber noch 200 Euro aus dem Topf einer betrieblichen Altersvorsorge. Durch den früheren Renteneintritt liegt der Rentenfreibetrag bei 42 Prozent. Hieraus ergibt sich ein:
- Steuer-/Solianteil von 14,50 Euro
- KV-Beitrag von 109,50 Euro
- PV-Anteil von 39,95 Euro
Szenario 3
Dieses Szenario entspricht auf den ersten Blick weitgehend Nummer 2. Aber: Diesmal liegt der Renteneintritt im Vorjahr und die gesetzliche Rentenhöhe ist mit 1.100 Euro deutlich geringer. Der Einfluss auf die Berechnung sieht wie folgt aus:
- Steuer-/Solianteil von 0,00 Euro
- KV-Beitrag von 80,30 Euro
- PV-Anteil von 29,20 Euro
Brutto Netto Rente: Häufige Fragen
Die Deutsche Rentenversicherung informiert, dass auf eine Bruttorente Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Diese Abzüge von der Bruttorente ergeben dann die Nettorente. Genauer gesagt handelt es sich bei den Abzügen um die Krankenversicherung und um die Pflegeversicherung. Weitere Sozialabgaben müssen nicht gezahlt werden.
Nein. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden geteilt und zur einen Hälfte vom Rentenbezieher und zur anderen Hälfte vom Rententräger übernommen. Das sind derzeit jeweils 7,3% der Bruttorente.
Die Rente wird seit 2005 wie Einkünfte behandelt und daher besteuert. Die Höhe des zu versteuernden Anteils hängt vom Eintrittsjahr in die Rente ab.
Einzelnachweise und Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenbesteuerung →
- Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Statistiken →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.