Die Fahrradversicherung gegen Fahrraddiebstahl

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bundesweit entstehen jährlich Schäden in Höhe von rund 100 Millionen Euro nur durch den Diebstahl von Fahrrädern. Je hochwertiger das Modell, desto größer ist das Risiko eines Diebstahls.

Eine Fahrradversicherung ist da die einzige Möglichkeit, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Die Kosten hängen in der Regel vom Wert des Fahrrads ab. Wer sich an die Versicherungsbedingungen hält, bekommt beim Diebstahl seines Rads eine Entschädigung.

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Verschiedene Typen von Fahrradversicherung vergleichen

Es gibt bei der Fahrradversicherung zwei große Typen. Die eine Versicherung ist Teil der Hausratversicherung, deckt den Fall eines Fahrraddiebstahls also mit ab, zu nur unwesentlich mehr Beiträgen.

Die andere ist eine explizite Fahrradversicherung, wie man sie bei allen großen Versicherern in Deutschland abschließen kann. Natürlich kann man sich auch durch andere, prophylaktische Maßnahmen gegen den materiellen Verlust eines Fahrrads absichern.

Ein gutes Schloss gehört für jeden Fahrradbesitzer zur Standardausrüstung, hier darf man gerne mal etwas mehr investieren, um es den Dieben so schwer wie möglich zu machen.

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Fahrradversicherung innerhalb der Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung ist es so, dass die Versicherung nicht an ein konkretes Fahrrad gebunden ist, sondern alle im Haushalt vorhandenen Räder umfasst. Allerdings muss man hier beim Abschluss eines Vertrages auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten.

Bedingung ist dabei übrigens die Unterbringung des Rades in einem verschlossenen Raum sowie das Abschließen des Fahrrads. Nicht abgeschlossene Räder sind also in einer Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Separate Fahrradversicherung für besonders wertvolle Fahrräder

Oder man entscheidet sich für eine explizite Fahrradversicherung für ein einzelnes, konkretes Fahrrad. Dies ist sinnvoll, wenn der Wert des zu versichernden Fahrrads besonders hoch ist.

Hierbei ist dann oft auch die Folge von Vandalismus versichert, ein Umstand, der ebenfalls gerade in Ballungsgebieten nicht zu vernachlässigen ist. Ebenso oft fordert der Versicherer zwar einen Nachweis der besonderen Sicherung des Rades, dieser dürfte dem Besitzer aber ohnehin am Herzen liegen und somit leicht zu leisten sein.

Im Grund entscheidet der Faktor der Wertigkeit eines Fahrrads darüber, welche Versicherung angemessener ist, wobei sich dies nicht allein auf den monetären Wert beziehen muss.

Für wen lohnt sich eine Fahrradversicherung?

Jedes Fahrrad - ob teuer oder günstig - kann versichert werden. Für günstige Fahrräder für unter 500 Euro fallen nur fünf bis 15 Euro monatliche Versicherungsgebühren an. Bei Modellen zwischen 1000 und 2000 Euro - etwa bei E-Bikes oder teuren Rennrädern - können es auch bis zu 50 Euro werden.

Die Entscheidung für eine Fahrradversicherung hängt somit vor allem vom eigenen Geldbeutel ab. Das sollte auch beim Kauf eines teuren Fahrrads bedacht werden.

Wer das Geld für die Versicherung nicht aufbringen kann, sollte die Finger von einem Luxusmodell lassen und lieber ein gebrauchtes kaufen.

Je höher der Wert eines Zweirads, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es gestohlen wird. Eine Fahrradversicherung ist also unumgänglich.

Bei günstigen Fahrrädern lohnt sich eine Versicherung, wenn am Wohnort sehr viel gestohlen wird oder wenn der Besitzer des Rads es oft an Risiko-Orten abstellen muss.

Welche Kosten fallen für die Fahrradversicherung an?

Eine allgemeine Aussage zu den Kosten ist nicht möglich, da zu viele Faktoren eine Rollen spielen. Dazu zählt vor allem der Wohnort.

Die Versicherer haben unterschiedliche Tarife für jede Stadt oder Gemeinde - denn sie fragen die Polizeistatistiken ab, um die Wahrscheinlichkeit eines Fahrraddiebstahls zu berechnen.

Weitere Faktoren sind:

  • Der Anschaffungspreis des Fahrrads
  • Der Ist-Wert des Fahrrads
  • Die Qualität des Schlosses
  • Das Vorhandensein eines abschließbaren Fahrradschuppens

Eine Fahrradversicherung ist günstiger, wenn sie als Zusatzversicherung zur Hausratsversicherung abgeschlossen wird. Dieses Modell hat jedoch einen Haken: Das Fahrrad gilt als Teil des Hausrats, deshalb wird der Schaden nur ersetzt, wenn es bei einem Einbruch entwendet wurde.

Wird es vor der Kneipe gestohlen, greift die Versicherung nicht. Für den letzteren Fall hilft tatsächlich nur eine Fahrradversicherung, auf wenn die Kosten dafür höher sind.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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