Einen Schaden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mit einer Haftpflichtversicherung ist man als Versicherter gegen selbst verursachte beziehungsweise durch von Mitversicherten oder Haustieren hervorgerufene Schäden abgesichert. Was ist aber konkret zu tun, wenn ein Schaden entstanden ist?

Oft reguliert eine Haftpflichtversicherung Schäden nur deshalb nicht, weil sich der Versicherte nicht an die vorgeschriebenen Abläufe gehalten hat. Die Rechtsgrundlagen zur Haftpflichtversicherung finden sich in § 100 bis § 124 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

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Schaden bei der Haftpflichtversicherung melden

Ist ein Schaden entstanden, sollte der Versicherte zunächst einmal prüfen, ob es sich auch tatsächlich um einen Schadensfall handelt, der von der Versicherung abgedeckt wird. Dazu kann man in die Versicherungspolice mit den vereinbarten Leistungsumfängen schauen.

Dann ist es wichtig, festzustellen, wie hoch der entstandene Schaden ist und ob man einen sogenannten Selbstbehalt (auch unter dem Begriff Selbstbeteiligung bekannt) mit dem Versicherer vereinbart hat.

  • Ist beispielsweise beim Spielen im Garten eine Fensterscheibe zu Bruch gegangen, deren Erneuerung 150 Euro kostet, ist es sinnvoll, diese Kosten selbst zu tragen, wenn man laut Versicherungspolice etwa einen Selbstbehalt von 250 Euro festgelegt hat. In diesem fall würde die Versicherung also ohnehin nicht regulierend tätig werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass viele Versicherungsunternehmen ihren Versicherten kündigen dürfen, wenn sich Schadensfälle häufen. Deshalb könnte es ratsam sein, kleine Schäden selbst zu tragen und sich die Haftpflichtversicherung für große Schäden sozusagen aufzuheben.

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Vorgehensweise: Die Haftpflichtversicherung informieren

Erweist sich ein Schaden als teuer, was z. B. bei körperlichen Schäden der Fall sein kann, die durch das Verhalten des Versicherten entstanden sind, muss dieser umgehend der Haftpflichtversicherung gemeldet werden.

Nach der Meldung an die Versicherung, bei der eine entsprechend umfangreiche Dokumentation mit eingereicht wird, ist es die Aufgabe der Haftpflichtversicherung, den Schaden sowie die daraus resultierenden Ersatzforderungen zu prüfen. Vor allem bei großen Schäden wird die Versicherung einen Außendienstmitarbeiter beauftragen, sich diese vor Ort anzusehen und den Versicherten zu befragen.

Fällt diese Überprüfung für den Geschädigten positiv aus, wird die Versicherung den Schaden gemäß der vereinbarten Deckungssumme regulieren. Ergibt die Prüfung allerdings, dass die Forderungen unberechtigterweise gestellt wurden, wird die Versicherung sie abwehren. Der Versicherte selbst braucht hier nicht aktiv zu werden.

Einen Schaden für die Haftpflichtversicherung dokumentieren

Möchte man einen entstandenen Schaden über seine Haftpflichtversicherung regulieren lassen, ist es wichtig, diesen Schaden korrekt zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient später dem Nachweis, dass ein Schaden entstanden ist und wie umfangreich er war.

Zum Zwecke der Dokumentation sollte man folgendes tun:

  • Informieren der zuständigen Polizeidienststelle (dient der Absicherung bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten)
  • Verfassen eines schriftlichen Unfallberichtes, aus dem detailliert hervorgeht, wie es zum Schaden kam
  • Herstellungskosten von Bildern aus verschiedenen Perspektiven und aus unterschiedlichen Entfernungen
  • Notieren aller wichtigen Informationen bezüglich der Beteiligten Parteien

Beweisführung der Haftpflichtversicherung bei Ausfalldeckung

Eine Haftpflichtversicherung bietet oft eine Ausfalldeckung an. Von einer solchen kann profitieren, wer als Versicherter selbst zum Geschädigten wird. Wenn in einem solchen Fall der Schadensverursacher für einen Schaden nicht aufkommen möchte oder kann, weil er z. B. keine eigene Versicherung dieser Art besitzt, muss der Verursacher dies dem Geschädigten nachweisen.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt im Rahmen einer Ausfalldeckung nur dann, wenn beispielsweise ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel erwirkt wurde. Ein Nachweis ist etwa auch ein notariell beglaubigtes Schuldeingeständnis des Schadenverursachers.

Aus diesen Gründen ist es im Interesse des in diesem Fall Geschädigten, alle entstandenen Schäden detailliert zu dokumentieren und die genannten Nachweise zu erbringen. Dann übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung die Regulierung, für die eigentlich die Versicherung des Verursachers oder dieser selbst zuständig wäre.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) »
  2. Bundesministerium der Justiz: Haftpflichtgesetz »

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