Der Versicherungsschein als Nachweis einer vorhandenen Versicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Versicherungsschein ist ein schriftliches Dokument, das von der Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer ausgestellt wird. Der Versicherungsschein dient als Beweis für den Abschluss der Versicherungspolice und gibt Auskunft über die Bedingungen, die in dieser Versicherungspolice enthalten sind.

Rechtlich betrachtet ist der Versicherungsschein eine Urkunde, die als Nachweis für das Versicherungsverhältnis zwischen Versichertem und Versicherer dient. Die rechtliche Grundlage für den Schein bildet § 3 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nach dem jeder Versicherte einen Anspruch darauf hat, dass ihm ein Versicherungsschein ausgestellt wird.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Versicherungsscheinnummer

Jeder Versicherungsvertrag ist mit einer Versicherungsscheinnummer versehen. Sie wird bei Schreiben des Versicherungsunternehmens meist als Betreff aufgeführt oder steht an gesonderter Stelle im oberen Briefteil oder Briefkopf des Versicherers.

Versicherungsexperten bezeichnen sie häufig auch als Vertragsnummer, da sie dort zum ersten Mal auftaucht und somit auch den Vertrag selbst nummeriert und identifiziert.

  • Eine einheitlich vorgeschriebene Form gibt es für die Versicherungsscheinnummer von Seiten des Gesetzgebers nicht. Daher hat jedes Versicherungsunternehmen seine ganz eigenen Nummern, die jeweils verschiedene Bestandteile enthalten. Meist handelt es sich um Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Versicherungsschein verloren - was ist zu tun?

Bei Sachversicherungen (etwa einer Kfz-Haftpflichtversicherung) bleibt der Verlust des Versicherungsscheines in der Regel ohne Folgen. Wer seinen Versicherungsschein verloren hat, kann bei seiner Versicherung ein Duplikat anfordern. Dies funktioniert meist auf einem der folgenden Wegen:

  • postalisch verschicktes, formloses Schreiben
  • Anruf beim Versicherungsunternehmen
  • Online-Formular
  • Mail an den Versicherer

Problematischer ist es, wenn es sich um eine Kapitalversicherung (also z. B. eine Lebensversicherung) handelt. In diesem Fall besteht das Risiko, dass jemand den Versicherungsschein findet und damit eine Auszahlung der Versicherung vornehmen lässt.

Wer den Versicherungsschein seiner Lebensversicherung verliert, sollte daher eine persönliche, schriftlich verfasste und eigenhändig unterzeichnete Verlusterklärung an seinen Versicherer senden. Nur bei Vorlage eines solchen Schreibens stellt das Versicherungsunternehmen einen neuen Versicherungsschein aus.

  • Um das Verlustrisiko möglichst gering zu halten, ist es ratsam, einen gesonderten Ordner anzulegen, in dem sämtliche Vertragsunterlagen zu Versicherungen aufbewahrt werden. Im Idealfall sollte der Ordner an einem eigens gesicherten Ort aufbewahrt werden, um Diebstähle oder Beschädigungen (etwa durch Feuer oder Hochwasser) zu verhindern.

Muss man den Versicherungsschein mitführen?

Man muss nicht jeden vorhandenen Versicherungsschein ständig mitführen. Es gibt allerdings Versicherungsarten, bei denen dies durchaus sinnvoll ist. Beispielsweise kann es hilfreich sein, den Versicherungsschein der Kfz-Haftpflichtversicherung griffbereit zu haben, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist. So kann man bei einem Unfall alle notwendigen Angaben vorlegen. Die meisten Versicherer geben eine sogenannte grüne Versicherungskarte als Nachweis-Dokument an die Kfz-Halter aus.

Auch der Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung sollte während einer entsprechenden Reise stets zu den mitgeführten Unterlagen gehören. Auf diese Weise lässt sich das bestehen einer solchen Versicherung bei einem notwendigen Arztbesuch oder Klinikaufenthalt am Reiseziel nachweisen. Das Mitführen dieser Unterlagen ist vor allem bezüglich der Kosten sinnvoll.

Welche Informationen erhält der Versicherungsschein?

Je nach Art der Versicherung sind Versicherungsscheine unterschiedlich ausgestaltet. Die Versicherungsscheine der häufigsten Versicherungen sowie die darin enthaltenen Informationen sind zum Beispiel folgende:

  • Kfz-Versicherungsschein: Angaben zum Fahrzeug, Versicherungsart (z.B. Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko)
  • Lebensversicherungsschein: Versicherungssumme, Laufzeit der Versicherung, Prämienzahlungen, Todesfallleistung
  • Haftpflichtversicherungsschein: Art der Haftpflichtversicherung (z.B. Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht), Versicherungssumme
  • Krankenversicherungsschein: Angaben zum Versicherten, Art der Krankenversicherung (z.B. gesetzlich oder privat), Leistungen der Versicherung
  • Unfallversicherungsschein: Art der Unfallversicherung, Versicherungssumme, Leistungen im Falle eines Unfalls

Je nach Versicherung können weitere Angaben wie zum Beispiel die Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse oder Sonderregelungen im Versicherungsschein enthalten sein.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist ein Versicherungsschein gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines Versicherungsscheins kann je nach Art der Versicherung und den vereinbarten Bedingungen variieren. So kann zum Beispiel eine Kfz-Haftpflichtversicherung eine Laufzeit von einem Jahr haben, während Lebensversicherungen in der Regel über mehrere Jahrzehnte laufen.

Nach der Laufzeit des Versicherungsscheins kann die Versicherung in der Regel verlängert werden, beispielsweise durch die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins oder eine Vertragsverlängerung. Man sollte jedoch die Laufzeit des Versicherungsscheins im Auge behalten und rechtzeitig eine Verlängerung anstreben, um nicht unversichert dazustehen.

Was passiert mit dem Versicherungsschein, wenn sich meine persönlichen Daten ändern?

Wenn sich die persönlichen Daten ändern, sollten diese dem Versicherer umgehend mitgeteilt werden. In der Regel kann das schriftlich erfolgen, beispielsweise per E-Mail oder Post. In einigen Fällen wird dann ein neuer Versicherungsschein ausgestellt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich Adresse oder Name ändern.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 3 »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Versicherungen