Laut dem Pflichtversicherungsgesetz in Deutschland gilt eine Versicherungspflicht für Wohnwagen und Wohnmobile.
Eine Absicherung im Falle eines Personen-, Sach- und Vermögensschadens ist vorgeschrieben. Häufig decken Wohnmobilversicherungen mehr als nur Schäden Dritter.
Inhaltsverzeichnis:
Die Wohnmobilversicherung ist in Deutschland Pflicht
Das Wohnmobil gehört in Deutschland zu den Kraftfahrzeugen. Daraus ergeben sich für den Halter gewisse Pflichten. Seitens des Gesetzgebers wird beispielsweise eine Absicherung vorgeschrieben gegen:
- Personenschäden
- Sachschäden und
- Vermögensschäden
Grundlage ist das Pflichtversicherungsgesetz, welches neben dem reinen Erfordernis zum Abschluss auch die Mindestdeckung festlegt.
Kern der Wohnmobilversicherung ist also die Absicherung von Schadenersatzansprüchen. In der Praxis kann die Versicherung deutlich weitergehen. Viele Versicherer geben sich für die Zusammenstellung ihrer Tarife nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestschutz zufrieden.
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Erweiterte Absicherung für das eigene Wohnmobil
Viele Gesellschaften, die eine Wohnmobilversicherung zusammengeschnürt haben, weiten den Versicherungsschutz aus. Aufgrund der hohen Werte, die in einem Wohnmobil stecken, haben deren Besitzer oft Interesse an einem Rundumschutz. Brand, Vandalismus oder Hagelschäden werden schnell teuer.
Über die Teil- und Vollkaskooptionen in der Wohnmobilversicherung lässt sich das Fahrzeug gegen diese Schadensarten schützen. Geht man als dessen Besitzer soweit und fasst die Versicherung ins Auge, ist ein prüfender Blick gefragt.
- Ersetzt die Versicherung bei einem kreditfinanzierten Fahrzeug nur den Zeitwert, kann zwischen Versicherungsleistung und Restschuld eine Lücke entstehen. Nur Tarife in der Wohnmobilversicherung mit sogenannter GAP-Deckung schließen diese. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Zubehör- und Anbauteile. Letztere sollten in den Schutz des Tarifs eingeschlossen werden.
Zusatzbausteine – mitunter nur begrenzt sinnvoll
Inzwischen bieten die Versicherer bei der Wohnmobilversicherung ein buntes Durcheinander an verschiedenen Zusatzbausteinen an, die vom Auslandsschadensschutz über den Schutzbrief bis zur Fahrerschutzversicherung reichen.
Sofern es sich dabei um kostenpflichtige Pakete handelt, ist es sinnvoll, deren Nutzen eingehend zu prüfen. Wer mit seinem Wohnmobil eher selten im Ausland unterwegs ist, kann folgerichtig auf diesen Schutz verzichten.
Generell sollte das Versicherungspaket in der Wohnmobilversicherung so angelegt werden, dass es einen optimalen Schutz liefert.
Beitragskosten der Wohnmobilversicherungstarife
Beim Thema Beitrag werden viele Verbraucher hellhörig. Leider wird die Prämie zu oft zum Entscheidungsgrund Nummer 1 gemacht. Im Rahmen der Versicherung für ein Wohnmobil bemisst sich dieser nach verschiedenen Faktoren, wie dem:
- Neuwert des Fahrzeugs
- Alter des Fahrers
- Fahren mit Saisonkennzeichen
Aufgrund individueller Unterschiede variiert die Beitragshöhe also stark. Wer sparen will, sollte in der Wohnmobilversicherung den Rotstift nicht zuerst bei den Leistungen ansetzen. Mitunter erreicht der Halter eines Wohnmobils eine Beitragsreduzierung durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts – oder den Griff zur Zahlung der Prämie als Jahresbeitrag.
- Im Bereich der Wohnmobile existiert das System der Schadenfreiheitsklassen. Hierdurch kann der Beitrag positiv beeinflusst werden.
Beispiel für die SF-Klassen der Wohnmobilversicherung
Folgendes Beispiel basiert auf den Asstel-Versicherungsbedingungen.
Schadenfreiheitsklasse | Beitrag |
---|---|
SF 1/2 | 110 Prozent |
SF 1 | 100 Prozent |
SF 2 | 95 Prozent |
SF 3 | 85 Prozent |
SF 4 | 80 Prozent |
SF 15 | 60 Prozent |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) →
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