Erbschaftsteuertabelle

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von einem festgelegten Steuerfreibetrag und der Erbschaftssteuerklasse des Erben ab. Beides wird durch den Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bestimmt. Mit Hilfe einer Erbschaftssteuertabelle lässt sich ermitteln, ob Erbschaftssteuer bezahlt werden muss und wie diese berechnet werden kann.

Mit Hilfe der Ebschaftssteuertabellen bekommen Sie schnell einen Überblick darüber, wie viel Sie steuerfrei erben dürfen und wie Sie den Steuersatz für die Erbschaftssteuer ermitteln können.

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Erbschaftsteuertabelle im Überblick

Erbschaftssteuerklasse, Verwandtschaftsgrad und der Steuerfreibetrag bei einer Erbschaft auf einen Blick.

ErbschaftssteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag in Euro
1Ehepartner (auch gleichgeschlechtlich)500.000
1Kinder, Stiefkinder, Enkel von verstorbenen Kindern400.000
1Enkel200.000
1Sonstige Personen100.000
2Eltern, Voreltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner20.000
3Sonstige Personen20.000

Die Erbschaftsteuertabelle zeigt die drei Erbschaftssteuerklassen, die zugehörigen Verwandtschaftsgrade sowie den Freibetrag bei einer Erbschaft. Die Zugehörigkeit zu einer der drei Erbschaftssteuerklassen bestimmt sich über das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Die Erbschaftssteuerklasse hat also nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun.

Ihre Erbschaftssteuerklasse ist eine wichtige Information für die zweite Tabelle, aus der Sie Ihren Steuersatz für die Erbschaftsteuer ablesen können.

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Erbschaftssteuerklasse, Betragsgrenzen, Steuersatz

In dieser Erbschaftssteuertabelle wird über die Steuersätze und die zugehörigen Betragsgrenzen informiert. Entscheidend für die Höhe der Erbschaftssteuer ist gleich in doppelter Hinsicht die Erbschaftssteuerklasse. Diese zeigt zum einen die Höhe des Steuerfreibetrags an und gibt zum anderen Aufschluss über den jeweiligen Steuersatz.

Erbschaft in EuroSteuersatz in Klasse 1 in ProzentSteuersatz in Klasse 2 in ProzentSteuersatz in Klasse 3 in Prozent
75.00071530
300.000112030
600.000152530
6.000.000193030
13.000.000233550
26.000.000274050
Mehr304350
  • Angenommen der eigene Ehepartner verstirbt und hat eine Million Euro Gesamtvermögen hinterlassen. So wird aus der ersten Erbschaftsteuertabelle ersichtlich, dass sich der Erbe, in dem Fall die Ehefrau, in Steuerklasse 1 befindet und ihr ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro zusteht. Der Erbschaftssteuer unterliegt also der übrige Betrag, der in diesem Fall ebenfalls bei 500.000 Euro liegt. Ein Blick in die zweite Tabelle offenbart, dass diese Summe mit elf Prozent versteuert wird. Die Ehefrau muss also eine Erbschaftssteuer in Höhe von 55.000 Euro bezahlen.

Die wichtigsten Fakten zu Erbschaftsteuertabellen

Sobald das Erbe über dem gesetzlichen Steuerfreibetrag liegt, müssen Erbschaftssteuern entrichtet werden. Das Verwandtschaftsverhältnis von Erblasser und Erbe bestimmt im Wesentlichen die Höhe des Steuerfreibetrags.

Ist der Wert des Erbes höher als der Freibetrag, kann anhand der Erbschaftssteuerklasse die Höhe des Steuersatzes bestimmt werden. Die Erbschaftssteuerklasse hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab und hat nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun.

Die häufigsten Fragen zu Erbschaftssteuertabellen

Was bringt mir die Erbschaftsteuertabelle?

Mit Hilfe der Erbschaftsteuertabelle können Sie schnell und einfach herausfinden, ob und in welcher Höhe Sie Ihr Erbe versteuern müssen.

Muss ich das Erbe komplett versteuern, sobald der Steuerfreibetrag überschritten wird?

Nein. Die Erbschaftsteuer wird nicht auf den gesamten Wert des Erbes berechnet. Es wird nur der Betrag versteuert, der über dem Steuerfreibetrag liegt.

Wie hoch muss ich mein Erbe versteuern?

Die Höhe des Erbschaftssteuersatzes können Sie mit Hilfe der Erbschaftssteuertabelle herausfinden. Dazu ermitteln Sie zunächst in der ersten Tabelle, zu welcher Steuerklasse Sie gehören und wie hoch der Steuerfreibetrag angesetzt ist. Die Differenz von Ihrem Erbe und dem Steuerfreibetrag müssen Sie versteuern. Den Steuersatz können Sie widerum aus der zweiten Tabelle entnehmen. Wenn Ihr Erbe z.B. 75.000 € über dem Freibetrag liegt und Sie die Schwester des Verstorbenen sind, gehören Sie zur Erbschaftssteuerklasse 2. Demnach müssen 75.000 € mit 15 Prozent versteuert werden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Erben und Vererben
  2. Bundesministerium der Justiz: Ebschaftsteuergesetz

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