Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von einem festgelegten Steuerfreibetrag und der Erbschaftssteuerklasse des Erben ab. Beides wird durch den Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bestimmt. Mit Hilfe einer Erbschaftssteuertabelle lässt sich ermitteln, ob Erbschaftssteuer bezahlt werden muss und wie diese berechnet werden kann.
Mit Hilfe der Ebschaftssteuertabellen bekommen Sie schnell einen Überblick darüber, wie viel Sie steuerfrei erben dürfen und wie Sie den Steuersatz für die Erbschaftssteuer ermitteln können.
Erbschaftssteuerrechner
Mit unserem Rechner können Sie die Höhe der Erbschaftssteuer schnell und einfach berechnen.
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Erbschaftsteuertabelle im Überblick
Erbschaftssteuerklasse, Verwandtschaftsgrad und der Steuerfreibetrag bei einer Erbschaft auf einen Blick.
Erbschaftssteuerklasse | Verwandtschaftsgrad | Freibetrag in Euro |
---|---|---|
1 | Ehepartner (auch gleichgeschlechtlich) | 500.000 |
1 | Kinder, Stiefkinder, Enkel von verstorbenen Kindern | 400.000 |
1 | Enkel | 200.000 |
1 | Sonstige Personen | 100.000 |
2 | Eltern, Voreltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner | 20.000 |
3 | Sonstige Personen | 20.000 |
Die Erbschaftsteuertabelle zeigt die drei Erbschaftssteuerklassen, die zugehörigen Verwandtschaftsgrade sowie den Freibetrag bei einer Erbschaft. Die Zugehörigkeit zu einer der drei Erbschaftssteuerklassen bestimmt sich über das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Die Erbschaftssteuerklasse hat also nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun.
Ihre Erbschaftssteuerklasse ist eine wichtige Information für die zweite Tabelle, aus der Sie Ihren Steuersatz für die Erbschaftsteuer ablesen können.
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Erbschaftssteuerklasse, Betragsgrenzen, Steuersatz
In dieser Erbschaftssteuertabelle wird über die Steuersätze und die zugehörigen Betragsgrenzen informiert. Entscheidend für die Höhe der Erbschaftssteuer ist gleich in doppelter Hinsicht die Erbschaftssteuerklasse. Diese zeigt zum einen die Höhe des Steuerfreibetrags an und gibt zum anderen Aufschluss über den jeweiligen Steuersatz.
Erbschaft in Euro | Steuersatz in Klasse 1 in Prozent | Steuersatz in Klasse 2 in Prozent | Steuersatz in Klasse 3 in Prozent |
---|---|---|---|
75.000 | 7 | 15 | 30 |
300.000 | 11 | 20 | 30 |
600.000 | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 | 27 | 40 | 50 |
Mehr | 30 | 43 | 50 |
- Angenommen der eigene Ehepartner verstirbt und hat eine Million Euro Gesamtvermögen hinterlassen. So wird aus der ersten Erbschaftsteuertabelle ersichtlich, dass sich der Erbe, in dem Fall die Ehefrau, in Steuerklasse 1 befindet und ihr ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro zusteht. Der Erbschaftssteuer unterliegt also der übrige Betrag, der in diesem Fall ebenfalls bei 500.000 Euro liegt. Ein Blick in die zweite Tabelle offenbart, dass diese Summe mit elf Prozent versteuert wird. Die Ehefrau muss also eine Erbschaftssteuer in Höhe von 55.000 Euro bezahlen.
Die wichtigsten Fakten zu Erbschaftsteuertabellen
Sobald das Erbe über dem gesetzlichen Steuerfreibetrag liegt, müssen Erbschaftssteuern entrichtet werden. Das Verwandtschaftsverhältnis von Erblasser und Erbe bestimmt im Wesentlichen die Höhe des Steuerfreibetrags.
Ist der Wert des Erbes höher als der Freibetrag, kann anhand der Erbschaftssteuerklasse die Höhe des Steuersatzes bestimmt werden. Die Erbschaftssteuerklasse hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab und hat nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun.
Die häufigsten Fragen zu Erbschaftssteuertabellen
Mit Hilfe der Erbschaftsteuertabelle können Sie schnell und einfach herausfinden, ob und in welcher Höhe Sie Ihr Erbe versteuern müssen.
Nein. Die Erbschaftsteuer wird nicht auf den gesamten Wert des Erbes berechnet. Es wird nur der Betrag versteuert, der über dem Steuerfreibetrag liegt.
Die Höhe des Erbschaftssteuersatzes können Sie mit Hilfe der Erbschaftssteuertabelle herausfinden. Dazu ermitteln Sie zunächst in der ersten Tabelle, zu welcher Steuerklasse Sie gehören und wie hoch der Steuerfreibetrag angesetzt ist. Die Differenz von Ihrem Erbe und dem Steuerfreibetrag müssen Sie versteuern. Den Steuersatz können Sie widerum aus der zweiten Tabelle entnehmen. Wenn Ihr Erbe z.B. 75.000 € über dem Freibetrag liegt und Sie die Schwester des Verstorbenen sind, gehören Sie zur Erbschaftssteuerklasse 2. Demnach müssen 75.000 € mit 15 Prozent versteuert werden.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Erben und Vererben →
- Bundesministerium der Justiz: Ebschaftsteuergesetz →
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