Das Testament: Voraussetzungen, Formen und Gültigkeit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Sobald ein Todesfall auftritt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Verstorbene hat jedoch laut der in Deutschland im Grundgesetz verankerten Testierfreiheit die Möglichkeit, seine Nachlassangelegenheiten vor dem Ernstfall selbst zu regeln. Das Testament ist, neben dem Erbvertrag, eine sehr bekannte Form, um den eigenen Nachlass festzuhalten und zu bestimmen.

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Was ist ein privatschriftliches Testament?

Grundsätzlich betrachtet lassen sich zwei Nachlassarten voneinander abgrenzen: Das Testament und der Erbvertrag. Ferner unterscheidet das Recht zwischen einem privatschriftlichen und einem öffentlichen Testament.

Das privatschriftliche ist ein Schriftstück, das vom Erblasser selbst verfasst wird. Es liegt in Papierform vor und benötigt die Unterschrift des Testamentausstellers, um wirksam zu sein. Ebenfalls entstehen für dieses Schriftstück keine weiteren Kosten. Es gelten jedoch einige formelle und gesetzliche Bestimmungen, damit das Dokument von privater Hand wirksam ist. Zunächst einmal muss die Testierfähigkeit der Person nachgewiesen sein.

  • Grundsetzlich gilt jede Person ab dem 16. Lebensjahr als testierfähig, sofern sie keine geistigen Einschränkungen aufweist. Sofern es Zweifel an der geistigen Gesundheit der Person gibt, sollte ein entsprechender Facharzt hinzugezogen werden. Personen mit Geisteskrankheiten und Bewusstseinsstörungen gelten oftmals als nicht-testierfähig.

Wie lässt sich das Testament schreiben?

Es ist notwendig, ein handschriftliches Testament anzufertigen. Das Schriftstück ist ungültig, sobald es mit dem Computer erstellt wird. Ebenfalls darf das Dokument nicht von Dritten und anderen Personen verfasst sein. Eine Lockerung dieser Regel existiert nur bei Ehegatten, die ein gemeinsames Vermächtnisschreiben aufsetzen - hier genügt es, wenn einer von beiden das jeweilige Schriftstück handschriftlich verfasst.

Es ist erforderlich, das Schriftstück mit einer Unterschrift zu versehen, denn nur dann ist es rechtlich wirksam. Ebenfalls müssen Ort und Datum vermerkt sein. Sollte es mehrere Versionen geben, so muss der Verfasser klar kennzeichnen, welches Dokument das endgültige ist. Sofern das Dokument aus mehreren Seiten besteht, ist es notwendig, diese zu nummerieren. Grundsätzlich muss sich die Handschrift des Verfassers entziffern lassen. Nicht lesbare Textteile werden als ungültig angesehen.

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Wo wird das Testament bis zum Todesfall hinterlegt?

Idealerweise bewahrt der Verfasser das Schriftstück sicher, aber leicht wiederauffindbar auf. Die Begünstigten sollten nach dem Todesfall in der Lage sein, das Schriftstück problemlos zu finden. Manchmal kann es sinnvoll sein, Angehörige über den Aufbewahrungsort zu informieren.

Sobald es zu erbrechtlichen Missgünstigungen und Streits kommt, bietet es sich an, das Vermächtnis in amtliche Hände zu geben. Das zuständige Amtsgericht nimmt sich der Verwaltung an. Sobald der Verfasser das Testament hinterlegt, bekommt er einen Hinterlegungsschein ausgehändigt. Es ist möglich, das abgegebene schriftliche Vermächtnis zu jeder Zeit zurückzufordern. Hierfür ist es unabdingbar, erneut persönlich bei dem zuständigen Amtsgericht vorstellig zu werden.

Was ist ein öffentliches Testament?

Das öffentliche Testament ist eine Art der öffentlichen Urkunde. Für die Formalitäten ist ein Notar zuständig. Er hält den mündlich oder schriftlich ausgesprochenen letzten Willen des Verfassers schriftlich fest. Laut § 2232 steht es dem Verfasser frei, das Vermächtnisschreiben geschlossen oder offen zu übergeben.

Ein öffentliches Testament lohnt sich besonders für körperlich eingeschränkte oder schwer kranke Menschen, die geistig jedoch voll gesund und testierfähig sind. Eine öffentliche Urkunde, die den Nachlass regelt, ist ebenfalls sinnvoll, wenn es Streitigkeiten in der Familie gibt und für den Verfasser erkennbar ist, dass das Testament womöglich angefochten wird. Für das notarielle Dokument werden einige Kosten fällig. Die Gebühr bemisst sich nach dem Wert des Erbes und kann in einigen Fällen mehrere hundert bis tausende Euro betragen.

  • Anders als ein privatschriftliches Vermächtnis muss ein öffentliches Testament nicht von eigener Hand geschrieben sein. Wichtig ist jedoch, dass der Verfasser sich persönlich beim Notar vorstellig macht. Auch ein öffentliches Testament kann widerrufen werden.

Spielt der Familienstand des Verfassers im Testament eine Rolle?

Um den letzten Willen auszudrücken, ist es nicht unerheblich, ob der Verfasser ledig, kinderlos oder verheiratet ist, denn die Testamente von ledigen und verheirateten Menschen unterliegen unterschiedlichen erbrechtlichen Bestimmungen.

FamilienstandVorschrift der gesetzlichen ErbfolgeWas kann das Vermächtnisschreiben erreichen?
Ledige Person ohne KinderEntfernte Verwandte der zweiten oder dritten OrdnungMöglichkeit, Freunde, Bekannte oder Verbände und öffentliche Einrichtungen das Erbe zu vermachen; Künstler können ihre Werke als "Lebenswerk" absichern -> Erbe ist frei wählbar, wobei die Eltern einen Pflichtanteil geltend machen können
Ledige Person mit KindernErbe geht an das Kind oder die Kinder überEin Kind kann bevorzugt oder enterbt werden, minderjährige Kinder können durch einen Vormund geschützt werden
Verheiratete mit/ ohne KinderDer verbliebene Ehepartner erbt, danach die Kinder, dann die ( noch lebenden) Eltern und GeschwisterMit der Schlusserbenregelung ist es möglich, Freunde, Bekannte oder Verbände und Stiftungen zu Erben zu machen
  • Ist ein Paar nicht verheiratet, kann dies bei dem Todesfall des Lebensgefährten zu rechtlichen Schwierigkeiten bei dem Erbanteil führen. Nichteheliche Lebensgefährten haben rechtlich gesehen keinen Anspruch auf ein Erbe, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Vermächtnisschreiben als Erben festgelegt.

Wann ist ein Testament ungültig?

Das Schriftstück ist ungültig, wenn

  • die festgeschriebene Form nicht eingehalten ist
  • der Erblasser nicht testierfähig ist
  • der Erblasser bewusstlos oder krank oder auf sonstige Art und Weise nicht mehr zurechnungsfäig ist, während er das Schriftstück erstellt
  • gültige Testamente können insofern unwirksam werden, wenn der festgelegte Erbe verstirbt oder das Erbe ausschlägt
  • das Schriftstück gefälscht ist
  • inhaltliche Irrtümer oder falsche Erklärungen vorliegen
  • es gegen Sitten verstößt (Es liegen nachweisbare Drohungen oder Beschimpfungen gegenüber den Erben, Verwandten vor)

Darf ich ein Testament anfechten?

Es ist nur möglich, das schriftlich formulierte Erbe anzufechten, wenn der Erblasser bereits verstorben ist. Erst ab dem Tod des Verfassers ist das Dokument rechtskräftig. Vorwiegend steht es einer Person zu, das Testament anzufechten, wenn diese davon ausgeht, darin nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein. Laut §§ 2078 und §§ 2079 im BGB berechtigen einige Gründe die Anfechtung eines Testaments:

  1. Der Erblasser wurde bedroht und sah sich aufgrunddessen gezwungen, das Vermächtnisschreiben dementsprechend unwahrheitsgemäß aufzusetzen.
  2. Es liegt ein Irrtum vonseiten des Erblassers vor.
  3. Der Erblasser überging versehentlich eine Person, die einen Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe hat.

Andere Gründe müssen von den Beteiligten dementsprechend vorgetragen werden. Diese haben gemäß dem § 2082 BGB ein Jahr Zeit, um das Schriftstück beim Nachlassgericht anzufechten. Ist die Anfechtung erfolgreich, so wird dieses unwirksam.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Erben und Vererben

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