§ 1922 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt die Gesamtrechtsnachfolge im deutschen Erbrecht. Hier wird der Begriff Erbschaft als das Vermögen definiert, welches nach dem Tod einer Person auf eine oder mehrere andere Personen übergeht.
Inhaltsverzeichnis:
Aufteilung der Erbschaft: Wer erbt wie viel?
Die gesetzliche Erbfolge ist ein Ordnungssystem, welches genau festlegt, wer wann als Erbe eines Erblassers gilt.
So werden die Abkömmlinge des Erblassers beispielsweise als Erben der ersten Ordnung betrachtet. Sind sie bereits verstorben, treten ihre Abkömmlinge an ihre Stelle. Konkret heißt dies: Zunächst werden die Kinder eines Erblassers mit der Erbschaft bedacht. Sollten diese Kinder nicht mehr leben, geht die Erbschaft an die Kindeskinder (Enkel, Urenkel etc.) über.
In der gesetzlichen Erbfolge sind die erste bis fünfte Ordnung festgeschrieben. Möchte der Erblasser seine Erbschaft auch an Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge weitergeben, sollte er vorab ein entsprechendes Testament aufsetzen.
Die Erbschaft wird zu gleichen Teilen an die Kinder übergeben. Dem überlebenden Ehegatten ist neben Verwandten der ersten Ordnung vorab zu einem Viertel mit der Erbschaft zu versehen.
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Für eine Erbschaft wird Erbschaftssteuer fällig
Wird in Deutschland geerbt, dann ist der Erbe ab dem Tag des Zugangs des Erbscheins erbschaftsteuerpflichtig. Er hat auch die Erbschaftsteuererklärung abzugeben.
Abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser und der jeweiligen Erbschaftssteuerklasse gelten unterschiedliche Erbschaftssteuer Freibeträge.
- Ist Hausrat vererbt worden, dann muss dieser mit dem gemeinen Wert angegeben werden. Die Steuerfreibeträge sind nicht dazu bestimmt, dass der Steuerpflichtige sie zur Kürzung bei der Wertermittlung verwendet. Sie werden als fester Betrag per Gesetz angerechnet. Dabei trifft das Finanzamt die Entscheidung, nicht der Steuerpflichtige.
Sonderfall: Zugewinngemeinschaft
Lebten die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner in einer Zugewinngemeinschaft, dann gehörten ihnen das Vermögen und die Schulden gemeinsam. Mit dem Erbfall kommt es dann zu einem Zugewinnausgleich gem. § 1371 BGB. Dieser Zugewinn gehört nicht zum Erbe von Todes wegen. In der Steuererklärung ist diese steuerliche Ausgleichsforderung anzugeben. Nach § 1378 BGB gehört sie zu den Nachlassverbindlichkeiten in der Steuererklärung.
Sonderfall: Ausländische Erbschaftsteuer
Ausländische Erbschaftsteuer kann auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden.
Fällt bei der Erbschaft auch ausländische Erbschaftsteuer für den Erblasser an, kann gem. § 21 ErbStG ein Antrag eingereicht werden. Das Finanzamt prüft in diesem Fall, ob eine Anrechnung der ausländischen Steuer in Frage kommt oder nicht.
Was passiert bei der Erbschaft eines Betriebes?
Die Erbschaft eines Betriebsvermögens ist in Deutschland geschützt. Das Gesetz sieht für Unternehmer den Verschonungsfreibetrag und teilweise auch Erbschaftsteuerfreiheit vor. Damit diese in Anspruch genommen werden können, muss das Unternehmen aber weitergeführt werden.
Beispielsweise ist ein Betrieb gem. § 13 ErbStG als steuerlich begünstigtes Vermögen anzusehen, wenn das Verwaltungsvermögen zwischen 10 bis 50 % liegt. In diesem Fall würde ein 85%iger Verschonungsabschlag angerechnet werden.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1931, Gesetzliches Erbrecht der Ehegatten »
- Bundesministerium der Justiz: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbschG) § 16, Freibeträge »
- Bundesministerium der Justiz: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbschG) § 13b, Begünstigtes Vermögen »
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