Schenkungssteuer Tabelle

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Schenkungssteuer Tabelle ist ein Mittel zur Berechnung der Schenkungssteuer. Hier sind die verschiedenen Steuerfreibeträge nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Die Höhe der Steuerfreibeträge und der Besteuerung hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab.

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Schenkungssteuer Rechner

So einfach können Sie die Schenkungsteuer berechnen: Geben Sie in unserem Schenkungsteuer Rechner die Höhe der Schenkung ein. Im zweiten Schritt müssen Sie nur noch den Verwandtschaftsgrad auswählen, um zu erfahren, ob auf Ihre Schenkung eine Steuer anfällt.

Geben Sie hier den Bruttobetrag der Schenkung ein.

Freibetrag ausrechnen

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Schenkungssteuertabelle

In der Schenkungssteuer Tabelle finden Sie Angaben zum Verwandtschaftsgrad, der Steuerklasse sowie den Steuerfreibeträgen und Steuersätzen. Die Steuersätze zur Schenkungssteuer ergebn sich aus §19 ErbStG.

So wenden Sie die Schenkungsteuer Tabelle richtig an:

  1. Ermitteln Sie zunächst das Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker.
  2. In der zweiten Spalte erfahren Sie die Schenkungsteuerklasse, die für die Ermittlung der Schenkungssteuer relevant ist. (Tipp: Eine niedrigere Steuerklasse steht in der Regel für einen geringeren Prozentsatz, der versteuert werden muss. Siehe 4. Spalte)
  3. Aus der Tabelle können Sie den Schenkungssteuerfreibetrag entnehmen, der angibt, wie hoch eine Schenkung maximal sein darf, damit sie steuerfrei bleibt. Nur die Summe, die über dem Freibetrag liegt wird der Versteuerung zugrunde gelegt.
VerwandtschaftsgradSteuerklasseSteuerfreibetrag in EuroSteuersätze in Prozent
Ehegatten und LebenspartnerI500.0007-30
Kinder und Enkel, bei denen die Eltern verstorben sind
(Auch Stief- und Adoptivkinder)
I400.0007-30
EnkelI200.0007-30
Eltern und Großeltern: ErbschaftI100.0007-30
Eltern und Großeltern: Schenkung,
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und -eltern, Stiefeltern
II20.00015-43
Nicht VerwandteII20.00030-50

Der Fiskus gewährt den vollen Steuerfreibetrag nur einmal alle zehn Jahre, erlaubt aber Kettenschenkungen, bei denen man etwa an sein Kind auch über eine Zwischenschenkung an den Ehepartner mehrfach mit entsprechenden Steuerfreibeträgen arbeiten kann.

Sonderbegünstigungen gelten zum Beispiel für Hausrat und bei Schenkung von Wohneigentum an Kinder und Ehepartner, die später in der Immobilie selbst wohnen. Letzteren Fall hat der Gesetzgeber steuerfrei gestellt.

Schenkungssteuer

Die Systematik der Schenkungssteuer Tabelle

Das Schenkungssteuerrecht knüpft in erster Linie an das Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem an. Nach deren Verwandtschaftsgrad zueinander richten sich gewährte Steuerfreibeträge und Steuersätze. Bewegt sich der Wert der Schenkung unterhalb des festgelegten Freibetrags, so bleibt die Schenkung steuerfrei. So kann schnell und unkompliziert ermittelt werden, wann eine Schenkungssteuer fällig wird.

Um die Schenkung einer Immobilie optimal zu planen, sollte zunächst der Verkehrwert der Immobilie bestimmt werden.
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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Finanzen: Erbschafts- und Schenkungssteuer
  2. Bundesministerium für Finanzen: Broschüren der Landesfinanzbehörden

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