Das Gehalt als Altenpflegehelfer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer sich um alte Menschen kümmert, leistet eine wichtige Aufgabe. Typische Tätigkeiten als Altenpflegehelfer sind die Unterstützung beim An- und Auskleiden und bei der Körperpflege. Dazu gehört die Grundpflege und die erweiterten Pflegetätigkeiten im Alltag eines Altenpflegeheims.

Brutto Gehalt als Altenpflegehelfer/ Altenpflegehelferin

Beruf Altenpflegehelfer/ Altenpflegehelferin
Monatliches Brutto 1.911,46€
Monatliches Netto 1.412,35€
Jährliches Brutto 22.937,51€
Jährliches Netto 12.943,60€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 1.487,02€
Jährliches Netto 13.091,65€

Monatliches Netto 1.520,85€
Jährliches Netto 13.968,53€

Monatliches Netto 1.487,02€
Jährliches Netto 13.091,65€

Monatliches Netto 1.344,01€
Jährliches Netto 12.459,45€

Monatliches Netto 1.302,01€
Jährliches Netto 12.411,97€

Durchschnittlich bekommt man als Altenpflegehelfer/ Altenpflegehelferin monatlich ein Bruttogehalt von 1.911,46€. Das ergibt umgerechnet einen Stundenlohn von 12,60€ und ein Jahresgehalt von 22.937,51€. Alle ermittelten Zahlen stammen aus unserer eigenen Gehaltsstatistik und sind Durchschnittswerte.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Infos zu Ausbildung zum Altenpflegehelfer
  2. Weiterbildungsmöglichkeiten für Altenpflegehelfer
  3. Übersicht zum Durchschnittsgehalt
  4. Einsatzbereiche für Altenpflegehelfer
  5. Verdienen Sie als Altenpflegehelfer genug?

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Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer

Da es sich bei der Ausbildung zum Altenpflegehelfer oder zur Altenpflegehelferin um eine schulische Ausbildung handelt, wird in einigen Bundesländern keine Ausbildungsvergütung gezahlt, in anderen Bundesländern hingegen schon. An manchen Schulen wird teilweise sogar ein Schulgeld fällig. Zudem kommt es darauf an, wer der Träger der Schule ist. So zahlen etwa einige kirchliche Einrichtungen während der Ausbildungszeit auch ein Gehalt.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass diese Ausbildung ein Jahr dauert und in einer Berufsfachschule absolviert wird. Verlangt wird auch ein Aufenthalt in einem Praktikumsbetrieb.
Sofern es ein Gehalt für einen Auszubildenden geben sollte, so liegt dies meistens nicht höher als 300 EUR bis 600 EUR.

  • Der Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung kann je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe bestehen. Teilweise fallen an manchen Schulen Kosten an, z.B. Aufnahmegebühren, Schulgeld sowie Prüfungsgebühren.
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Weiterbildungsmöglichkeiten für Altenpflegehelfer

Als Altenpflegehelfer hat man diverse Möglichkeiten, um sich beruflich und fachlich weiterzuentwickeln und damit gleichzeitig sein Gehalt zu steigern.
Zunächst einmal kann man sich zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin weiterbilden. Am besten eignet es sich hierbei, die eigentliche dreijährige Ausbildung zu durchlaufen. Gleiches gilt für die folgenden Ausbildungsberufe:

Unter Umständen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer aufgrund der bereits gemachten beruflichen Erfahrungen und Vorkenntnisse möglich. Wer sich für eine Weiterbildung als gerontopsychatrische Fachkraft entscheidet, der muss zunächst eine der genannten Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen haben.

Der staatlich anerkannte Altenpflegehelfer kann sich auch noch durch kleinere Lehrgänge fortbilden und so weitere Qualifikationen erlangen. Dies kann durchaus dabei helfen, den eigenen Einsatzort oder die auszuübende Tätigkeit zu wechseln.

Mit einer Fortbildung zum Praxisanleiter hat ein Altenpflegehelfer die Möglichkeit, andere Auszubildende auszubilden. Dies stellt eine wichtige Ressource für jeden Betrieb dar und sichert dem Praxisanleiter zusätzlich auch noch ein höheres Einkommen. Während ein Altenpflegehelfer durchschnittlich ca. 23.000 Euro im Jahr erhält, bekommt ein Praxisanleiter mindestens 30.000 Euro.

Altenpflegehelfer Durchschnittsgehalt Übersicht

Altenpflegehelferca. 22.000 Euro
Altenpflegerca. 24.000 Euro
Heilerziehungspflegerca. 25.000 Euro
Gerontopsychiatrische Fachkraftca. 29.000 Euro

Einsatzbereiche von Altenpflegehelfern

Als Altenpflegehelfer hat man verschiedene Möglichkeiten, wenn es um die Wahl des Arbeitgebers geht. Man kann nicht nur in Altenpflege- oder Wohnheimen oder bei ambulanten Altenbetreuungs- und Altenpflegediensten arbeiten.

Ebenso kann ein Altenpflegehelfer bzw. eine Altenpflegehelferin in gerontopsychiatrischen oder geriatrischen Abteilungen, in Rehabilitations- oder Pflegekliniken und auch in Hospizen arbeiten.

Eine weitere Möglichkeit stellt die Beschäftigung in einem privaten Haushalt dar.

Zuschläge aufgrund von Nachtdiensten und Einsätzen am Wochenende wirken sich positiv auf den Verdienst aus. Das gilt auch für erfolgreich absolvierte Weiterbildungen, mit denen man sich für spezielle Bereiche qualifizieren kann, beispielsweise die Arbeit in einem Hospiz oder auf einer gerontopsychiatrischen Station eines Krankenhauses.

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Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Altenpflegehelfer/in »
  2. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Berufe im Spiegel der Statistik - (BG821) Altenpflege »

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