Offizier ist ein Dienstgrad bei der Bundeswehr. Als Offizier übt man eine leitende Tätigkeit innerhalb der Bundeswehr aus. Offiziere können Soldaten, Piloten, Techniker und vieles mehr sein. Der Offizier hat Befehlsgewalt und kann beispielsweise als Ausbilder tätig sein.
Brutto Gehalt als Offizier
Beruf | Offizier | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 3.896,41€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 2.537,08€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 46.756,98€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 26.542,35€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
Offiziere werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz vergütet. Durchschnittlich verdienen sie 46.756,98€ im Jahr und 3.896,41€ im Monat brutto bei einem Stundenlohn von im Schnitt 25,69€.
Inhaltsverzeichnis:
- Dienstgrade und Besoldungsstufen
- Besoldungstabelle für Offiziere
- Aufgaben als Offizier
- Ausbildung zum Offizier
- Spezialisierung als Offizier
- Verdienen Sie genug?
Dienstgrade und Besoldungsstufen als Offizier
Offiziere werden nach der Besoldungstabelle für Bundesbeamte bezahlt. Je nach Dienstgrad werden Offiziere in folgende Besoldungsgruppen eingeteilt:
Dienstgrad bei der Bundeswehr | Besoldungsgruppe |
---|---|
General | B10 oder B10Z |
Generalleutnant | B9 |
Generalmajor | B7 |
Brigadegeneral | B6 |
Oberst | A16, B2 oder B3 |
Oberstleutnant | A14 oder A15 |
Major | A13 |
Stabshauptmann | A13 |
Hauptmann | A11 oder A12 |
Oberleutnant | A10 |
Leutnant | A9 |
Besoldungstabelle für Offiziere
Innerhalb der Besoldungsgruppen sind unterschiedliche Stufen im Gehalt als Offizier möglich. Da der Offizier ein Dienstgrad ist, der innerhalb der Bundeswehr weit verteilt ist, ergeben sich ein folgendes monatliches Bruttogehalt für einen Offizier - einmal minimal und einmal maximal gerechnet.
Dienstgrad bei der Bundeswehr | Bruttogehalt als Offizier |
---|---|
Leutnant | 2.700,77 bis 3.498,92 Euro |
Oberleutnant | 2.700,77 bis 3.498,92 Euro |
Hauptmann | 3.304,33 bis 4.814,81 Euro |
Stabshauptmann | 4.154,43 bis 5.341,39 Euro |
Major | 4.154,43 bis 5.341,39 Euro |
Oberstleutnant | 4.272,40 bis 6.559,99 Euro |
Oberst | 5.760,97 bis 7.307,95 Euro |
Aufgaben als Offizier in der Bundeswehr
Offiziere bei der Bundeswehr übernehmen verschiedene Aufgaben in leitender Position. Dazu können die Führung einer Truppe Soldaten im Ausland, aber auch die leitende Verwaltung einer Bundeswehr-Einrichtung gehören.
Zu der Arbeit mit Soldaten zählen sowohl der Einsatz im Ausland wie auch die Ausbildung der Soldaten. Offiziere der Bundeswehr sind somit die Vorgesetzten der ihnen unterstellten Soldaten und gehören in der Rangordnung der Bundeswehr zur obersten Befehlsgewalt.
Jetzt kostenlos Informieren.
Ausbildung zum Offizier
Wer Offiziersanwärter ist, muss in einem Assessmentcenter der Bundeswehr eine mehrtätige Prüfung absolvieren. In diesem Prüfverfahren der Bundeswehr wird die körperliche und geistige Gesundheit der Offiziere getestet. Dazu gehören ein Sporttest, ein Charakter-Test und medizinische Tests.
Insgesamt sieht die Laufbahn vom Soldaten zum Offizier wie folgt aus:
- Bewerbung
- Eignungsfeststellung
- Assessmentcenter
- Grundlagenausbildung
- Offizierlehrgang Teil 1
- Truppenpraktikum
- Studium (in einer Bundeswehr-Universität)
- Offizierlehrgang Teil 2
- Fach- und Spezialausbildung
Spezialisierung als Offizier
Als Offizier kann man in vier Spezialgebieten innerhalb der Bundeswehr tätig sein. Zuvor muss man zum Dienstgrad Offizier aufgestiegen sein. Das geschieht in vier Sprüngen: Obergefreiter -> Unteroffizier -> Leutnant -> Offizier
Anschließend kann ein Offizier sich auf folgende Bereiche und Aufgaben spezialisieren:
- Führungsverwendung: Ausbildung von jungen Soldaten, Einsätze im Ausland
- Lehrverwendung: Lehrer in einer Truppenschule
- Stabsverwendung: Verwaltungstätigkeiten innerhalb der Bundeswehr
- Spezialverwendung: Spezielle Gebiete (Technik, Ausbildung, Leitung)
Verdienen Sie genug?
Einzelnachweise
- Bundeswehr Besoldungstabelle >>
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.