Abzüge in Steuerklasse 6

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Höchste Abzüge in Steuerklasse 6!

Die Steuerklasse 6 hat die höchsten Abzüge, weil sie fast keine Steuerfreibeträge zulässt. Sie gilt lediglich für Zweit- oder Drittjobs. Wer nur einem Nebenjob nachgeht und dort im Minijobbereich verdient, muss diese Einkünfte nicht versteuern.

Bei einem Nebenjob oberhalb der Minijobgrenze oder mehreren Nebenjobs erfolgt die Besteuerung nach Steuerklasse 6.

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Abzüge in Steuerklasse 6 in Prozent

Jeder Steuerzahler wird individuell besteuert. Die Höhe der Abzüge richtet sich nicht nur nach der Steuerklasse, sondern auch nach der Höhe des Bruttogehalts sowie der individuellen Lebenssituation des Steuerzahlers.

Pauschal lässt sich sagen, dass die höchsten Abgaben in der Lohnsteuerklasse 6 fällig werden, da hier die meisten Freibeträge nicht geltend gemacht werden können. Allerdings kann der Steuerzahler auch in Steuerklasse 6 Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzen.

Steuerklasse 6

Neben der Lohnsteuer, deren prozentuale Höhe von der Höhe des Einkommens abhängt, werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. -31,8% in Steuerklasse 6 abgezogen:

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Freibeträge in Steuerklasse 6

Bei einer Einordnung in Steuerklasse 6 wird zwar nicht mehr vom Gehalt abgezogen, doch es greifen weniger Freibeträge. Wer in einer Hauptbeschäftigung mit einer der Lohnsteuerklassen von 1 bis 5 besteuert wird, erhält hier gewisse Freibeträge, die für den Nebenjob, der nach Lohnsteuerklasse 6 besteuert wird, nicht mehr gelten.

Stattdessen gibt es in der Lohnsteuerklasse 6 keine Freibeträge:

Bei einem Zweit- oder Drittjob muss in Kauf genommen werden, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass die Freibeträge bereits für den Hauptjob in Anspruch genommen werden und diese Freibeträge deswegen im Zweitjob mit Lohnsteuerklasse 6 nicht mehr gelten können.

Beispiele für die Abzüge in Steuerklasse 6

Beispiel 1: Ledig, Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

  • Lohnsteuerklasse 1 und Steuerklasse 6
  • Erster Minijob bleibt abzugsfrei
  • Alle weiteren Minijobs mit vollen Abzügen

Beispiel 2: Ledig, Hauptbeschäftigung und Nebenjob über 520 Euro

  • Lohnsteuerklasse 1 und Lohnsteuerklasse 6
  • Hauptjob mit normalen Abzügen nach Steuerklasse 1
  • Nebenjob mit vollen Abzügen und wenigen Freibeträgen

Beispiel 3: Verheiratet, Hauptbeschäftigung und Nebenjob über 520 Euro

  • Lohnsteuerklasse 3, 4 oder 5 und Lohnsteuerklasse 6
  • Hauptjob mit normalen Abzügen nach Lohnsteuerklasse 3, 4 oder 5
  • Nebenjob mit vollen Abzügen und wenigen Freibeträgen)

Lohnsteuerklasse 6 Abzüge - Häufig gestellte Fragen

Lohnt es sich, trotz der Einordnung in Lohnsteuerklasse 6 noch einen zweiten Job auszuüben?

Die Antwort hängt vom individuellen Fall ab. Wer in einem Hauptjob arbeitet und nebenbei noch Geld dazuverdienen möchte, sollte sich im Klaren sein, dass der Verdienst im zweiten Job hoch genug sein muss, damit alle Abzüge abgedeckt sind.

Wer wird nach Lohnsteuerklasse 6 besteuert?

Die Lohnsteuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptjob noch einen weiteren Nebenjob anmelden. In dem Fall greift die Besteuerung nach Lohnsteuerklasse 6 für den Nebenjob. Der Hauptjob wird weiterhin nach der ursprünglichen Steuerklasse besteuert.

Außerdem fallen Rentner unter Steuerklasse 6, wenn sie zu ihrer Rente einen Nebenjob annehmen.

Wie hoch sind die Abzüge in Steuerklasse 6?

Die Abzüge in Steuerklasse 6 sind vergleichsweise hoch, da es in dieser Lohnsteuerklasse keinen Freibetrag gibt. Im Gegensatz zu allen übrigen Steuerklassen, in denen verschiedene Freibeträge berücksichtigt werden können, steht in der Lohnsteuerklasse 6 überhaupt kein Freibetrag zur Verfügung.

Das Finanzamt geht davon aus, dass die Freibeträge durch den Hauptjob in der jeweils anderen Lohnsteuerklasse bereits ausgeschöpft sind. Ist dies nicht der Fall, kann man den Freibetrag, der auf der ersten Steuerkarte nicht verbraucht wurde, auf der Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 6 berücksichtigen lassen.

Bei welchem Arbeitgeber muss man die Lohnsteuerklasse 6 angeben?

Der Arbeitnehmer hat freie Wahl, bei welchem Arbeitgeber er Steuerklasse 6 angibt. Es ist jedoch wichtig, bei der Auswahl sorgfältig vorzugehen.

Um Steuern zu sparen, sollten Steuerzahler bei dem Arbeitgeber, bei dem der Lohn am niedrigsten ausfällt, die Karte mit der Steuerklasse 6 abgeben. Dadurch erhöht sich das monatliche Gesamteinkommen.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Rentenbeiträge bei Minijobs: Kleiner Beitrag, große Wirkung

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