Treppenlift absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Gerade in fortschreitendem Alter fällt vielen Menschen das Treppensteigen schwer. Wenn sie dann noch in einem Eigenheim mit mehreren Etagen wohnen, muss eine Lösung her, die es den Bewohnern ermöglicht, ohne Probleme in die nächste Etage und wieder zurück zu gelangen. Ein Treppenlift ist hier sehr häufig eine gute Möglichkeit.

Ob man einen Treppenlift absetzen, also in der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Treppenlift absetzen - Voraussetzungen

Normalerweise besteht ein medizinischer Grund für den Einbau eines Treppenlifts. Grundsätzlich kann man einen Treppenlift absetzen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Kosten müssen nachweisbar eine sogenannte "außergewöhnliche Belastung" darstellen (dazu zählen etwa Medikamente, Krankheitskosten, Arzt- und Fahrtkosten)
  • es muss ein ärztliches Attest vorliegen, mit dem bescheinigt wird, dass der Treppenlift ein "Gebrauchsgegenstand des alltäglichen Lebens" ist und dass er der "Heilung oder Linderung" dienlich ist
  • die Kosten für den Treppenlift müssen verhältnismäßig sein, dürfen also nicht zu hoch ausfallen

Leider kommt es bezüglich der Notwendigkeit eines Einbaus immer wieder zu Unklarheiten. Oft kann eine medizinische Notwendigkeit der für die Installation des Treppenlifts anfallenden Kosten nicht eindeutig nachgewiesen werden. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht, warum.

  • Beantragte die Person, die den Treppenlift nutzen möchte, bisher lediglich Kosten für psychotherapeutische Maßnahmen oder Heil- und Badekuren, aber keinerlei Behandlungen gegen mögliche Mobiltätseinschränkungen, dann ist nicht eindeutig, ob der Treppenlift tatsächlich medizinisch notwendig ist. Dadurch ist nicht sicher, ob sich der Treppenlift absetzen lässt. Gemäß höchstrichterlicher Entscheidung genügt allerdings seit 2014 ein ärztliches Attest, um die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Treppenlift absetzen - wie man welche Kosten geltend macht

Was leider nicht funktioniert, ist das Eintragen der Gesamtkosten für ein solches Hilfsmittel. Wer einen Treppenlift absetzen möchte, der muss von den entstandenen Kosten zunächst den zumutbaren Eigenanteil abziehen. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, hängt vor allem von der Höhe des Einkommens ab.

Je mehr man verdient oder je höher die Rente oder Pension ist, desto höher ist der vom Finanzamt festgelegte Eigenanteil. Als Basis für die Berechnung werden neben den Gesamt-Haushaltseinkünften auch der Familienstand sowie vorhandene Kinder verwendet. Meist bewegt sich der zumutbare Eigenanteil zwischen einem und sieben Prozent der Gesamteinkünfte.

Hat man diesen abgezogen, kann man den übrigen Betrag im Mantelbogen der Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" eintragen bzw. mit dort schon einzutragenden Beträgen addieren.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 Außergewöhnliche Belastungen »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuern