Der Investitionsabzugsbetrag ist ein Instrument, um Steuern für kleine und mittlere Betriebe zu gestalten.
Seit dem Jahr 2007 ersetzt der Investitionsabzugsbetrag die vorherige Ansparabschreibung.
Zwar mindert der Betrag die Gewinne, wirkt sich aber auch dementsprechend steuersparend aus.
Seit 2008 ist der Investitionsabzugsbetrag ein Teil des Einkommensteuergesetzes und löst die alten Regelungen der Ansparrücklagen ab.
An welche Bedingungen ist der Investitionsabzugsbetrag gekoppelt?
Die Firma muss ihr wirtschaftliches Gut zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen. Die Investitionen müssen dem Finanzamt als Zusammenstellung mitgeteilt werden.
Nur ein Betrieb, der aktiv arbeitet, darf den Betrag für sich beanspruchen, dazu gehören alle Berufsgruppen der Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und auch Freiberufler.
Für diesen Betrag ist es unerheblich, ob die genutzten Wirtschaftsgüter im neuen oder gebrauchten Zustand sind.
Jetzt kostenlos Informieren.
Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Abzugsbetrag liegt bei maximal 40 Prozent aller voraussichtlichen Kosten für Investitionen.
Folgende Maximalwerte gelten für den Investitionsabzugsbetrag:
- Gewinne bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Der Gewinn darf vorher maximal bei 100.000 Euro liegen.
- Gewinne für bilanzierende Gewerbetreibende: Das betriebliche Vermögen darf nicht höher als 235.000 Euro sein.
- Land- und fortwirtschaftliche Unternehmen: Der Wirtschaftswert darf maximal 125.000 Euro betragen.
Wer darf keinen Investitionsabzugsbetrag erhalten?
- Forstwirtschaftliche Betriebe, die Durchschnittssätze zur Gewinnermittlung verwenden.
- Steuerpflichtige, die keine Aufgaben erklären und den Betrieb nur durch eine Verpachtung weiterführen.
- Auch wenn sich ein Betrieb aufspaltet, ist es möglich, den Betrag in Anspruch zu nehmen. Dies trifft sowohl auf das Besitzunternehmen, als auch auf das Betriebsunternehmen zu.
Für welche Investitionen erhält man einen Investitionsabzugsbetrag?
Um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen, benötigt das Unternehmen keinen detaillierten Finanzierungsplan. Außerdem ist es nicht notwendig, das Wirtschaftsgut bereits verbindlich zu bestellen. Der Betrag gilt nur für neue und gebrauchte Güter und sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Herstellungs - und Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro liegen.
Unbewegliche Güter (beispielsweise Gebäude und Immobilien), Software oder Umlaufvermögen sind von einem möglichen Investitionsabzugsbetrag ausgeschlossen.
Welche Unterlagen sind für den Investitionsabzugsbetrag notwendig?
Der Unternehmer kann seine Investitionsabsichten beispielsweise mit entsprechendem Informationsmaterial, Kostenvoranschlägen, Verhandlungsergebnissen, Übersichten einer oder mehrerer Bestellungen oder anhand von Rechnungen des Steuerberaters bei Neugründungen untermauern.
Investitionsabzugsbetrag für bilanzierende Gewerbetreibende
Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden spielt das betriebliche Vermögen zum Jahresende eine Rolle. Der Gewerbetreibende ermittelt die Höhe des Vermögens anhand folgender Rechnung:
Zunächst addiert er sein Anlagevermögen mit dem Umlaufvermögen sowie den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Anschließend zieht er die Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rücklagen und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten ab. Das Ergebnis ist gemäß § 7 g Abs. 1 EStG das Betriebsvermögen, für das der Investitionsabzugsbetrag beansprucht werden kann.
- Gewerbetreibende, die bilanzieren, können auf legale Tricks zurückgreifen, um den Grenzwert nicht zu überschreiten. Es ist beispielsweise legitim, vor dem Jahresende den zu erwartenden Wert zu senken, indem sie die entsprechenden Barmittel entnehmen.
Investitionsabzugsbetrag für Freiberufler
Freiberufler nutzen üblicherweise häufig die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, um ihren Gewinn zu ermitteln. Sofern die Freiberufler den angegebenen Wert überschreiten, haben sie die Option, zur Bilanzierung zu wechseln, sofern sie ein eher geringes Betriebsvermögen aufweisen.
Wenn sich ein Freiberufler für diese Alternative entscheidet, ist er allerdings für drei Jahre an diese Vorgehensweise gebunden. Es empfiehlt sich also, die Vor- und Nachteile dieser Option vorher genau abzuwägen.
Welcher Zeitraum gilt für den Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag ist vorauswirkend zu beanspruchen, bis zu drei Jahre vor der Herstellung oder Anschaffung des jeweiligen Wirtschaftsguts.
Was passiert mit dem Investitionsabzugsbetrag bei Nichtanschaffung?
Investiert der Steuerpflichtige entgegen der Inanspruchnahme nicht innerhalb von drei Jahren in die geplante Anschaffung, so muss er den Investitionsabzug rückgängig machen. In der Einkommensteuererklärung hat er die Angaben entsprechend zu korrigieren.
Für die Ansparrücklage gilt: Gemäß § 52 Abs. 23 EStG sind verschiedene Fälle zu unterscheiden:
- Schaffte sich der Steuerpflichtige das betreffende Wirtschaftsgut vor dem 1. Januar 2008 an, so gilt das alte Recht und die Ansparabschreibung ist entsprechend aufzulösen.
- Sobald das Wirtschaftsgut nach dem 1. Januar 2008 angeschafft wurde, kann der Steuerpflichtige laut § 7g Abs. 5 EStG die Sonderabschreibung beanspruchen, die bei 20 Prozent liegt.
- Sofern der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut nicht abschafft, gilt das alte Recht vor 2008. Die Ansparabschreibung muss dann nach altem Recht aufgelöst werden. Dann liegt ein außerbilanzieller Gewinnzuschlag von sechs Prozent vor.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, §7g Einkommensteuergesetz (EStG) »
- Bundesministerium der Justiz: Anwendungsvorschriften, §52 Einkommensteuergesetz (EStG) »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.