Mit dem Einkommensteuererklärungsformular ist zumeist der Mantelbogen ESt 1A gemeint.
Auf diesem Mantelbogen kann man bei der Einkommensteuererklärung die wichtigsten Angaben für das Finanzamt machen.
Die Angaben auf dem Mantelbogen dienen dem Finanzamt für die genaue Übersicht der Einnahmen und Ausgaben eines Steuerpflichtigen. Nach dem Einkommensteuererklärung Formular wird die Einkommensteuer genau berechnet.
Einkommensteuererklärung Formular: Mantelbogen ESt 1A genau erklärt
Die Einkommenssteuererklärung muss auf dem sogenannten ESt 1A Mantelbogen erledigt werden, der vom Finanzamt erstellt wird. Dieser ist das Herzstück der Erklärung. Um beim Ausfüllen des Bogens zu helfen, sollen die Inhalte von Seite 1 kurz näher dargestellt werden. Diese fragt die Formalien der steuerpflichtigen Person ab.
Die äußere Form von Seite 1 des ESt 1A Mantelbogens
Der ESt 1A Mantelbogen für die Einkommensteuer ist nach einem Zeilensystem aufgebaut. Dabei beginnt die Zeilenzählung auf Seite 1 und setzt sich bis zum Ende des Bogens auf Seite 4 fort. Insgesamt gibt es 109 Zeilen. Auf Seite 1 des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung sind die Zeilen 1 bis 28 zu finden. Sie dienen dazu, die Personalien sowie die wichtigsten Rahmendaten des Steuerpflichtigen zu überprüfen.
Der Kopf von Seite 1: Die Zeilen 1 bis 6
Die Zeilen 1 bis 6 bilden den Kopf von Seite 1 des ESt 1A Mantelbogens zur Einkommensteuer. In den Zeilen 1 und 2 müssen die Anlagen per Ankreuzen vermerkt werden, die dem Mantelbogen beigegeben sind. Dabei handelt es sich um:
Beilagen zum ESt 1A Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung |
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Einkommensteuererklärung (Zeile 1) |
Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage (Zeile 1) |
Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Zeile 2) |
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags (Zeile 2) |
In Zeile 3 ist die Steuernummer einzutragen. In Zeile 4 wird die Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person vermerkt. Bei Eheleuten wird hier auch die entsprechende Nummer des Partners eingetragen.
Die Zeile 5 ist für den Namen des Finanzamts reserviert, an den die Erklärung geschickt wird. Zeile 6 ist nur bei einem Wohnortwechsel von Relevanz. In diesem Fall wird hier das bisherige Finanzamt eingetragen.
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Allgemeine Angaben ESt 1A: Die Zeilen 7 bis 19
In den Zeilen 7 bis 19 werden die allgemeinen Angaben zur Einkommensteuererklärung abgefragt. Die Zeilen 7 bis 13 betreffen die steuerpflichtige Person, die Zeilen 14 bis 18 den Ehepartner. Abgefragt werden die Namen, die Adresse, der ausgeübte Beruf, der Zeitpunkt der Eheschließung sowie eine etwaige Verwitwung oder Scheidung.
Zeile 19 ist noch einmal von besonderer Bedeutung, weil hier entschieden wird, ob die Eheleute zusammen veranlagt werden, dies getrennt geschieht, ob es sich um eine besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung handelt oder ob eine Gütergemeinschaft vereinbart worden ist.
Bankverbindung und Steuerbescheid: Die Zeilen 20 bis 28
In den Zeilen 20 bis 24 von Seite des ESt 1A Mantelbogens für die Einkommensteuerklärung wird die Bankverbindung der steuerpflichtigen Person angegeben.
Es ist an dieser Stelle nicht nötig, alle Konten anzugeben, sondern nur dieses, von dem die Steuer abgebucht wird und auf das im etwaigen Fall eine Rückzahlung zu überweisen ist. Die restlichen vier Zeilen von dem Mantelbogen drehen sich um die Adresse, an die der Steuerbescheid zu senden ist.
Der Mantelbogen ESt 1A: Seite 2 im Überblick
Auf Seite 2 vom ESt 1A Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung müssen die Einnahmearten des Steuerjahres, für den die Einkommensteuererklärung gilt, vermerkt werden.
Diese Seite umfasst die Zeilen 31 bis 56 und gliedert sich nach den Themen Einkünfte, Kinder sowie ausländische Einkünfte und Förderung von Wohneigentum.
Die Einkunftsarten in der Einkommensteuererklärung: Die Zeilen 31 bis 38
In den Zeilen 31 bis 38 werden die unterschiedlichen Einkunftsarten vermerkt, aus denen man im Steuerjahr Gewinne erzielt hat. Diese sind zugleich mit einer entsprechenden Anlage zu kennzeichnen, auf denen die Zahlen im Detail ausgeführt werden. Die Einkunftsarten und Anlagen auf einen Blick:
Einkunftsart | Anlage |
---|---|
Land- und Forstwirtschaft | Anlage L |
Gewerbebetrieb | Anlage G |
Selbstständige Arbeit | Anlage S |
Nichtselbstständige Arbeit | Anlage N |
Kapitalvermögen | Anlage KAP |
Vermietung und Verpachtung | Anlage V |
Sonstige Einkünfte (z.B. Renten) | Anlagen R und SO |
- Bei Eheleuten müssen für den Partner mit Ausnahme von Anlage V alle Anlagen noch einmal separat eingereicht werden.
Kinder, ausländische Einkünfte, Förderung von Wohneigentum im Mantelbogen ESt 1A: Zeile 39
In Zeile 39 von Seite 2 vom Mantelbogen ESt 1A zur Einkommensteuererklärung muss vermerkt werden, ob der Steuerpflichtige Kinder hat und wenn ja, wie viele. Zudem ist anzukreuzen, ob es ausländische Einkünfte gibt und ob es eine Förderung von Wohneigentum gibt. Die zugehörigen Anlagen heißen KIND, AUS und FW.
Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben: Zeilen 40 bis 56
Die Zeilen 40 bis 56 drehen sich um wirksame (also abzugsfähige) Sonderausgaben. In den Zeilen 41 bis 46 sind dabei Renten, dauernde Lasten, Unterhaltszahlungen sowie die Kirchensteuer zu vermerken. Die Zeilen 47 und 48 drehen sich um die Kosten für die eigene Berufsausbildung sowie für die des Ehepartners.
Die verbleibenden acht Zeilen geben Auskunft über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Dabei müssen in den Zeilen 53 bis 56 keine Beträge vermerkt werden. Hier geht es um Zahlungen in den Vermögensstock einer Stiftung im In- oder Ausland.
Der Mantelbogen ESt 1A: Seite 3 im Überblick
Die Seite 3 vom ESt 1A Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung umfasst die Zeilen 61 bis 79. Die Abschnitte gliedern sich dabei nach den Themen Außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerker sowie Steuerbegünstigungen. Seite 3 vom ESt Mantelbogen setzt folglich Seite 2 konsequent fort und ermöglicht es weiterhin, Abzüge geltend zu machen.
Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung: Die Zeilen 61 bis 71
In den Zeilen 61 bis 71 hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, Außergewöhnliche Belastungen anzuführen. Dazu gehören Ausgaben für behinderte Personen sowie Hinterbliebene. Bei einer persönlichen Pflege eines Angehörigen wird hier zudem der Pflege-Pauschbetrag (Zeile 65) eingetragen und muss noch einmal per Anlage bewiesen werden.
In Zeile 67 kann zudem ein Unterhalt für bedürftige Personen vermerkt werden. Der Rest der Felder ist sonstigen Belastungen außergewöhnlicher Natur gewidmet. Hierbei müssen die Art der Belastung, der Kostenumfang sowie die Höhe der Versicherungsleistungen angezeigt werden.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Die Zeilen 72 bis 77
Die Zeilen 72 bis 77 von Seite 3 des ESt 1A Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung werden öfter auch leicht spöttisch als die 'Putzfrauen-Zeilen' bezeichnet.
Hier können Ausgaben geltend gemacht werden, die zur Pflege, zur Reparatur und zum Unterhalt des eigenen Wohnraums von Nöten waren.
Unterschieden wird bei den Haushaltskräften zwischen geringfügig Beschäftigten im Haushalt, haushaltsnahen Beschäftigten sowie sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Haushalt.
Auch bestimmte Pflege- und Betreuungsdienstleistungen (Zeile 74), die nicht eigenständig durchgeführt werden, sind hier anzugeben.
Steuerbegünstigungen in der Einkommensteuererklärung: Die Zeilen 78 und 79
In den Zeilen 78 und 79 geht es um unterschiedliche Steuerbegünstigungen. Zum einen kann eine Steuerermäßigung aufgrund einer Belastung durch die Erbschaftssteuer beantragt werden.
Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit, eine Steuerbegünstigung aufgrund von Investitionen in schutzwürdige Kulturgüter zu erreichen. Die Kulturgüter dürfen dabei allerdings weder zum Erzielen von Einkünften noch als eigener Wohnraum verwendet werden.
Einkommensteuererklärung Formular Sonderausgaben: Eine Übersicht
Sonderausgaben |
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Außergewöhnliche Belastungen |
Ausgaben für Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse |
Ausgaben für Dienstleistungen |
Ausgaben für Handwerker |
Steuerermäßigung aufgrund von Belastungen durch die Erbschaftssteuer |
Steuerbegünstigung aufgrund von Investitionen in schutzwürdige Kulturgüter |
Der Mantelbogen ESt 1A: Seite 4 im Überblick
Die Seite 4 markiert den Schluss vom ESt 1A Mantelbogen für die Einkommenssteuererklärung.
Er umfasst die Zeilen 91 bis 109. Thematisch gliedert er sich in die Abschnitte Sonstige Angaben und Anträge sowie Unterschrift.
Die letzte Seite ist vor allem für Personen gedacht, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland führen, jedoch trotzdem hierzulande der Steuerpflicht unterliegen.
Sonstige Angaben und Anträge: Die Zeilen 91 bis 108
Der Bereich Sonstige Angaben und Anträge gliedert sich seinerseits noch einmal nach Besonderheiten bei der Steuerpflicht sowie bei besonderen Wohnsituationen. Ein Überblick soll verdeutlichen, worum es hier in diesem Bereich konkret geht.
Besonderheiten bei der Steuerpflicht:
- Antrag auf Beschränkung des Verlustrückgangs
- Einkommensersatzleistungen, die dem progressiven Vorbehalt unterliegen
- Getrennte Veranlagung von Ehegatten: Betrifft die Außergewöhnlichen Belastungen sowie die Steuerermäßigungen, die anders als sonst üblich aufgeteilt werden sollen
- Nur zeitweise unbegrenzte Steuerpflicht im vergangenen Kalenderjahr
Besondere Wohnsituation:
- Personen 'ohne gewöhnlichen Aufenthalt' oder Wohnsitz im Inland
- Nur beim im EU/EWR-Ausland lebenden Ehegatten
- Nur bei Angehörigen von Personen des öffentlichen Dienstes, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU/EWR tätig sind
- Weiterer Wohnsitz in Belgien
Der Überblick zeigt, dass die meisten Felder von Seite 4 des ESt 1A Mantelbogens für die Einkommensteuererklärung zumeist offengelassen werden können bzw. zu streichen sind. Insbesondere die besonderen Wohnsituationen haben für den durchschnittlichen Steuerpflichtigen kaum eine konkrete Bewandtnis.
Die Unterschrift in der Einkommensteuererklärung: Die Zeile 109
In Zeile 109 auf Seite 4 vom ESt 1A Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung muss die Unterschrift geleistet werden.
Mit dieser bezeugt der Steuerpflichtige, dass er wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat. Dazu zählt auch, dass nichts wissentlich weggelassen wurde.
Neben der Unterschrift ist auch das Datum zu vermerken. Hat ein Steuerberater mitgearbeitet oder eine entsprechende Hilfsinstitution, muss diese neben dem Feld mit der Unterschrift vermerkt werden.
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