Nachlassgericht Alfeld (Leine) - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Alfeld (Leine) ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren.

Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Alfeld (Leine) hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Alfeld (Leine) verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Alfeld (Leine) - Anschrift und Service Nummern

Amtsgericht Alfeld
Kalandstraße 1
31061 Alfeld (Leine)

Postfach 11 61
31041 Alfeld (Leine)

Telefon-Nr.: 05181 8040
Fax-Nummer: 05181 804 78
Homepage: www.amtsgericht-alfeld.niedersachsen.de

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Alfeld (Leine)?

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erbscheinausstellung
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Alfeld (Leine) außerdem?

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Alfeld (Leine) verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Alfeld (Leine)

Ich wohne nicht da, wo der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt gewohnt hat. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, an welches Nachlassgericht muss ich mich?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

Wie bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Erbschein?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »

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