Nachlassgericht Bad Freienwalde (Oder) - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bad Freienwalde (Oder) ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten.

Das Nachlassgericht Bad Freienwalde (Oder) nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

In einigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder). So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Bad Freienwalde (Oder) - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder)
Viktor-Blüthgen-Straße 9
16259 Bad Freienwalde (Oder)

Telefon-Nr.: 03344 4720
Fax-Nummer: 03344 47259
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-bad-freienwalde-oder/

Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Bad Freienwalde (Oder)?

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Bad Freienwalde (Oder) fallen, sind zum Beispiel:

  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Ermitteln der Erben
  • Sichern des Erbes
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Verwalten des Erbes
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Testamentsvollstreckung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder)

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) verwaltet und betreut So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Bad Freienwalde (Oder)

Ich wohne nicht da, wo der Erblasser gewohnt hat. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Was muss bei einem Erbe passieren?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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