Nachlassgericht Bernburg - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bernburg betreut, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren.

Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Bernburg wenden. Am Nachlassgericht Bernburg können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Bernburg (Sachsen-Anhalt) zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Bernburg weitergeleitet.

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Nachlassgericht Bernburg - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Bernburg
Liebknechtstraße 2
6406 Bernburg (Saale)

Postfach 11 54
06391 Bernburg (Saale)

Tel.: 03471 3773
Fax-Nr.: 03471 377441
Website: ag-bbg.sachsen-anhalt.de/

Nachlassgericht Bernburg - alle Aufgabenbereiche

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Bernburg als Amtsgericht Bernburg auf einen Blick:

  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Erbenermittlung
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Erbscheinerteilung
  • Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Bernburg - weitere Aufgabenbereiche

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Zivilverfahren
  • Familiensachen
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Bernburg

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Bernburg erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Welches Amtsgericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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