Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Bernkastel-Kues wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bernkastel-Kues zugeteilt.
Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Bernkastel-Kues hinterlegen. Erben können am Nachlassgericht Bernkastel-Kues zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bernkastel-Kues nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Bernkastel-Kues weitergeleitet.
Nachlassgericht Bernkastel-Kues - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Bernkastel-Kues
Brüningstraße 30
54470 Bernkastel-Kues
Postfach 1280
54469 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531 59-0
Fax: 06531 59-176
Website: agber.justiz.rlp.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Bernkastel-Kues?
Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Bernkastel-Kues gebührenpflichtig.
Hierzu gehören:
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherung des Erbes
- Vollstrecken von Testamenten
- Erbscheinausstellung
- Verfügungen im Todesfall
Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues außerdem?
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bernkastel-Kues. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Bernkastel-Kues
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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