Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bingen am Rhein ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Bingen am Rhein. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Bingen am Rhein außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Bingen am Rhein zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Bingen am Rhein - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Bingen am Rhein
Mainzer Straße 52
55411 Bingen am Rhein
Postfach 1151
55409 Bingen am Rhein
Telefon-Nr.: 06721 908-0
Fax-Nummer: 06721 908-170
Webseite: agbi.justiz.rlp.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Bingen am Rhein?
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Bingen am Rhein:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlassverwaltung
- Verfügungen im Todesfall
- Erteilung von Erbscheinen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Vollstreckung eines Testaments
Jetzt kostenlos Informieren.
Amtsgericht Bingen am Rhein - weitere Aufgabenbereiche
Im Amtsgericht Bingen am Rhein werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Bingen am Rhein - häufige Fragen
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.