Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen hinterlegen. Am Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Lindenstraße 9
6749 Bitterfeld-Wolfen
Tel.-Nr.: 03493 364-0
Fax-Nummer: 03493 364-165
Homepage: www.ag-btf.sachsen-anhalt.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen:
- Erbenermittlung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erbscheinausstellung
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Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Insofern ein gültiger Antrag auf einen Erbschein gestellt wurde, wird dieser vom Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen ausgestellt. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
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