Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen hinterlegen. Am Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen - Anschrift und Service Nummern

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Lindenstraße 9
6749 Bitterfeld-Wolfen

Tel.-Nr.: 03493 364-0
Fax-Nummer: 03493 364-165
Homepage: www.ag-btf.sachsen-anhalt.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen?

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen:

  • Erbenermittlung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Vollstreckung des Testaments
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erbscheinausstellung
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Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:

  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen - häufige Fragen

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, an welches Nachlassgericht muss ich mich?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Insofern ein gültiger Antrag auf einen Erbschein gestellt wurde, wird dieser vom Nachlassgericht Bitterfeld-Wolfen ausgestellt. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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