Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Chemnitz, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Chemnitz nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Chemnitz. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Chemnitz weitergeleitet.
Nachlassgericht Chemnitz - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
9112 Chemnitz
Postfach 5 24
9005 Chemnitz
Tel.: 0371 453-0
Fax: 0371 453-5555
Website: www.justiz.sachsen.de/agc
Nachlassgericht Chemnitz - die Aufgaben im Überblick
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnen von Verfügungen
- Sichern des Erbes
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Erbscheinerteilung
- Nachlassverwaltung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Chemnitz
Im Amtsgericht Chemnitz werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Chemnitz - häufige Fragen
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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