Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Cloppenburg betreut, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren.
Das Nachlassgericht Cloppenburg nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Cloppenburg können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Cloppenburg. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Cloppenburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Cloppenburg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Cloppenburg
Burgstraße 9
49661 Cloppenburg
Postfach 19 41
49649 Cloppenburg
Tel.-Nr.: 04471 88200
Fax-Nr.: 04471 8820100
Webseite: www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de
Nachlassgericht Cloppenburg - die Aufgaben in der Übersicht
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Fälle, die im Nachlassgericht Cloppenburg behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Eröffnen von Verfügungen
- Ermitteln der Erben
- Erteilen von Erbscheinen
- Verwalten des Nachlasses
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern des Nachlasses
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Cloppenburg - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Bereiche:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Cloppenburg
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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