Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Delbrück nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Delbrück können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
In wenigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Delbrück. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Delbrück - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Delbrück
Lohmannstraße 28
33129 Delbrück
Telefon-Nr.: 05250 9808-0
Fax: 05250 9808-40
Homepage: www.ag-delbrueck.nrw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Delbrück?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Delbrück zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Delbrück:
- Erbscheinerteilung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verfügungen im Todesfall
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwalten des Nachlasses
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Delbrück außerdem?
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Delbrück
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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