Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Duderstadt hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Duderstadt zugeteilt. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Duderstadt in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Duderstadt können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Duderstadt, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Duderstadt - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Duderstadt
Hinterstraße 33
37115 Duderstadt
Postfach 11 09
37104 Duderstadt
Tel.-Nr.: 05527 9120
Fax-Nummer: 05527 912111
Internetseite: www.amtsgericht-duderstadt.niedersachsen.de
Nachlassgericht Duderstadt - alle Aufgabenbereiche
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Hierzu gehören:
- Sichern des Erbes
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verwaltung des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
- Vollstrecken von Testamenten
- Verfügungen im Todesfall
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Duderstadt
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Duderstadt Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Duderstadt
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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