Nachlassgericht Ebersberg - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Ebersberg lebten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ebersberg zugeteilt. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Ebersberg hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Ebersberg, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Ebersberg - Anschrift und Service Nummern

Amtsgericht Ebersberg
Bahnhofstraße 19
85560 Ebersberg

Tel.-Nr.: 08092 8253-0
Fax: 08092 8253-96
Homepage: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/ebersberg

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Ebersberg?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Hierzu gehören:

  • Erteilen von Erbscheinen
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Nachlassverwaltung
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Nachlasssicherung
  • Ermittlung der Erben
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Amtsgericht Ebersberg - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Bereiche:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Ebersberg

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Ebersberg zu kommen, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Amtsgericht einen Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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