Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Eggenfelden wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Eggenfelden (ID: D2402). Das Nachlassgericht Eggenfelden nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Eggenfelden zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Eggenfelden ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Eggenfelden - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Eggenfelden
Feuerhausgasse 12
84307 Eggenfelden
Postfach 1309
84303 Eggenfelden
Telefon-Nr.: 08721 777-0
Fax-Nummer: 09621 96241 3335
Homepage: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/eggenfelden
Nachlassgericht Eggenfelden - alle Aufgabenbereiche
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Eggenfelden
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Eggenfelden fallen, sind zum Beispiel:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinerteilung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Vollstreckung des Testaments
- Erbenermittlung
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Eggenfelden außerdem?
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Grundbuchverfahren
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Eggenfelden - häufige Fragen
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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