Nachlassgericht Fürstenwalde/Spree - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Fürstenwalde/Spree nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Fürstenwalde/Spree können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Fürstenwalde/Spree - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Fürstenwalde
Eisenbahnstraße 8
15517 Fürstenwalde/Spree

Postfach 13 20
15503 Fürstenwalde/Spree

Tel.-Nr.: 03361 509-6
Fax-Nr.: 03361 509-830
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-fuerstenwaldespree/

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Fürstenwalde/Spree?

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Fürstenwalde/Spree zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Nachlasssicherung
  • Nachlassverwaltung
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Eröffnen von Verfügungen
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Amtsgericht Fürstenwalde/Spree - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Fürstenwalde/Spree verwaltet und betreut So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Fürstenwalde/Spree

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Fürstenwalde/Spree erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, wie finde ich das richtige Nachlassgericht?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Welche Bedingungen müssen bei einem Erbe erfüllt sein?

Die Ausstellung eines Erbscheins übernimmt das Nachlassgericht Fürstenwald/Spree nach gültiger Einreichung eines Antrags darauf. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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