Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Gengenbach betreut, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Gengenbach in Verwahrung geben. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Gengenbach. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Gengenbach weitergeleitet.
Nachlassgericht Gengenbach - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Gengenbach
Grabenstraße 17
77723 Gengenbach
Tel.: 07803 9637-0
Fax-Nummer: 07803 9637-30
Homepage: amtsgericht-gengenbach.justiz-bw.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Gengenbach?
Das Nachlassgericht Gengenbach übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Gengenbach:
- Vollstreckung eines Testaments
- Sicherung des Erbes
- Erteilen von Erbscheinen
- Verwaltung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Gengenbach
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Gengenbach. So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Familiensachen
- Strafverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Gengenbach
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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