Nachlassgericht Grünstadt - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Grünstadt lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Grünstadt betreut werden. Das Nachlassgericht Grünstadt nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Grünstadt zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Grünstadt zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Nachlassgericht Grünstadt - Anschrift

Amtsgericht Grünstadt
Tiefenthaler Straße 8
67269 Grünstadt

Postfach 14 80
67264 Grünstadt

Tel.: 06359 9351-0
Fax: 06359 9351-10
Website: aggru.justiz.rlp.de

Nachlassgericht Grünstadt - alle Aufgabenbereiche

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Grünstadt

Fälle, die im Nachlassgericht Grünstadt behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Ermitteln der Erben
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Verfügungen im Todesfall
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Amtsgericht Grünstadt - weitere Aufgabenbereiche

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Grünstadt verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Grünstadt - häufige Fragen

Ich wohne nicht da, wo der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt gewohnt hat. Muss ich an das Nachlassgericht des Erblassers kommen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Welches Amtsgericht ist zuständig, wenn kein richtiges Amtsgericht gefunden werden kann?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wie muss das Erbe verwaltet werden, damit das Amtsgericht einen Erbschein erteilt?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Nachlassgericht