Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Hagen wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hagen verwaltet. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Hagen in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Hagen können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Hagen. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Hagen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Hagen
Heinitzstraße 42
58097 Hagen
Postfach 1 20
58001 Hagen
Telefon-Nr.: 02331 985-0
Fax: 02331 985-578
Internetseite: www.ag-hagen.nrw.de
Nachlassgericht Hagen - die Aufgaben im Überblick
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Hagen betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Sicherung des Nachlasses
- Verwalten des Erbes
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Verfügungseröffnung im Todesfall
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Hagen
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hagen. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Hagen - Fragen und Antworten
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
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