Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Hann. Münden lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hann. Münden in diesem Bereich unterstellt sind. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Hann. Münden in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Münden zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Hann. Münden (ID: P2205) zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Hann.Münden - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Hann. Münden
Schlossplatz 9
34346 Hann. Münden
Tel.: 05541 9881-0
Fax: 05541 9881-13
Website: www.amtsgericht-hann-muenden.niedersachsen.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Hann. Münden?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Hann.Münden:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Vollstreckung eines Testaments
- Erteilung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verwahrung von Verfügungen
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Amtsgericht Hann.Münden - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Hann.Münden - Fragen und Antworten
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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