Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Horb am Neckar ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Horb am Neckar wenden. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Horb am Neckar (Baden Württemberg) zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Horb am Neckar - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Horb am Neckar
Marktplatz 22
72160 Horb am Neckar
Tel.-Nr.: 07451 5518-0
Fax-Nr.: 07451 5518-40
Internetseite: amtsgericht-horb.justiz-bw.de
Nachlassgericht Horb am Neckar - die Aufgaben im Überblick
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Nachlasssicherung
- Ermittlung der Erben
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnen von Verfügungen
- Verwalten des Nachlasses
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Vollstreckung des Testaments
- Erbscheinausstellung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Horb am Neckar
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Horb am Neckar - häufige Fragen
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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