Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Karlsruhe wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Karlsruhe verwaltet. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Karlsruhe in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Karlsruhe außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Karlsruhe zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Karlsruhe - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
Telefon-Nr.: 0721 926-0
Fax-Nr.: 0721 926-6647
Webseite: amtsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Karlsruhe?
Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Karlsruhe gebührenpflichtig.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Karlsruhe fallen, sind zum Beispiel:
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Vollstreckung des Testaments
- Ermitteln der Erben
- Verwalten des Nachlasses
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Karlsruhe - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
Nachlassgericht Karlsruhe - Fragen und Antworten
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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