Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar betreut werden. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar (Hessen) zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Kassel
Zweigstelle Hofgeismar
Friedrich-Pfaff-Straße 8
34369 Hofgeismar

Telefon-Nr.: 0561 912-1410
Fax-Nummer: 0611 32761 - 8103
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-kassel/amtsgericht-kassel

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar?

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Fälle, die im Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Sichern des Erbes
  • Ermittlung der Erben
  • Nachlassverwaltung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar

Im Amtsgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Kassel Zweigstelle Hofgeismar für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Welches Amtsgericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

Bei welchen Fällen erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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