Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Koblenz ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Koblenz. Am Nachlassgericht Koblenz können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Koblenz. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Koblenz - Anschrift
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
Postfach
56065 Koblenz
Tel.: 0261 102-0
Fax-Nummer: 0261 102-1003
Homepage: agko.justiz.rlp.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Koblenz?
Das Nachlassgericht Koblenz übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Koblenz:
- Verwalten des Nachlasses
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ausstellung von Erbscheinen
- Ermittlung der Erben
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Sicherung des Erbes
- Vollstreckung eines Testaments
- Verfügungseröffnung im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Koblenz
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Koblenz Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Koblenz
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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