Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Landshut lebten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Landshut zugeteilt. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Landshut in Verwahrung geben. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Landshut (ID: D2404) zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Landshut - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Landshut
Maximilianstraße 22
84028 Landshut
Tel.: 0871 84-0
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/landshut/
Nachlassgericht Landshut - alle Aufgabenbereiche
Zum großen Teil sind die verschiedenen Aufgaben des Nachlassgerichts Landshut gebührenpflichtig.
Hierzu gehören:
- Verwaltung des Nachlasses
- Vollstreckung des Testaments
- Ermittlung der Erben
- Erbscheinerteilung
- Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Landshut - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Landshut - häufige Fragen
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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