Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Langen (Hessen) wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Langen (Hessen) betreut werden. Das Nachlassgericht Langen (Hessen) nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Langen (Hessen) können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Langen (Hessen) (ID: M1112) zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Langen (Hessen) - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Langen
Zimmerstraße 29
63225 Langen (Hessen)
Postfach 12 60
63202 Langen (Hessen)
Tel.: 06103 591-02
Fax-Nummer: 06103 27307
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-langen-hessen
Nachlassgericht Langen (Hessen) - die Aufgaben in der Übersicht
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Langen (Hessen)
Fälle, die im Nachlassgericht Langen (Hessen) behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Erbenermittlung
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Sicherung des Erbes
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Amtsgericht Langen (Hessen) - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Langen (Hessen)
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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