Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Michelstadt in diesem Bezirk unterstellt sind. Das Nachlassgericht Michelstadt nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Michelstadt können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Michelstadt verwaltet. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Michelstadt - Anschrift und Service
Amtsgericht Michelstadt
Erbacher Straße 47
64720 Michelstadt
Tel.-Nr.: 06061 708-0
Fax-Nummer: 06061 70868
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-michelstadt
Nachlassgericht Michelstadt - alle Aufgabenbereiche
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Michelstadt als Amtsgericht Michelstadt auf einen Blick:
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Erbscheinen
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verwaltung des Nachlasses
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Amtsgericht Michelstadt - weitere Aufgabenbereiche
Im Amtsgericht Michelstadt werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Michelstadt
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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