Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge lebten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge verwaltet. Das Nachlassgericht Neustadt am Rübenberge nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Neustadt am Rübenberge können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Neustadt am Rübenberge - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Neustadt
Ludwig-Enneccerus-Platz 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Postanschrift:
Amtsgericht Neustadt
31533 Neustadt
Telefon-Nr.: 05032 9690
Fax-Nr.: 05032 969120
Website: www.amtsgericht-neustadt.niedersachsen.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Neustadt am Rübenberge?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Neustadt am Rübenberge betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Neustadt am Rübenberge:
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erbscheinausstellung
- Nachlasssicherung
- Eröffnen von Verfügungen
- Verwahrung von Verfügungen
- Ermitteln der Erben
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Amtsgericht Neustadt am Rübenberge - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Strafverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Neustadt am Rübenberge
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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