Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Oldenburg (Oldenburg) ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Oldenburg (Oldenburg) nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Oldenburg (Oldenburg) können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Oldenburg (Oldenburg). Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Oldenburg (Oldenburg) - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Oldenburg
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon-Nr.: 0441 2200
Fax: 0441 2203040
Homepage: www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Oldenburg (Oldenburg)?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Fälle, die im Nachlassgericht Oldenburg (Oldenburg) behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erbenermittlung
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Erbscheinausstellung
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Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) - zusätzliche Aufgaben
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Oldenburg (Oldenburg)
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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