Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Olpe, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Olpe hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Olpe zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Olpe zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Olpe - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Olpe
Bruchstraße 32
57462 Olpe
Postfach 11 20
57441 Olpe
Tel.-Nr.: 02761 804-0
Fax: 02761 804-111
Internetseite: www.ag-olpe.nrw.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Olpe?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Olpe
Zu den Aufgaben zählen:
- Vollstreckung des Testaments
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinerteilung
- Verwaltung des Nachlasses
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Sicherung des Erbes
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Amtsgericht Olpe - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Olpe
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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